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Kein "Jedermannfunk" auf Ex-C-Netz-Frequenzen

Die Regulierungsbehörde für Telekomunikation und Post (RegTP) hat die Frequenzen des ehemaligen C-Mobilfunknetzes dem Betriebsfunk bzw. Bündelfunk zugewiesen. Dies geht aus dem Frequenznutzungsteilplan 223 hervor, den die Behörde im Rahmen der "Mitteilung 97/2003" im RegTP-Amtsblatt 8/2003 vom 16.04.2003 veröffentlicht hat. Damit stehen diese Frequenzen für einen möglichen "Jedermannfunk" nicht zur Verfügung.

Eine ausführliche Begründung für die Entscheidung der RegTP ist im selben Amtsblatt unter "Mitteilung 99/2003" zu finden.

Die Behörde folgt mit ihrer Entscheidung im Wesentlichen einem Entwurf, die sie schon im Mai vergangenen Jahres veröffentlicht hatte (das FUNKMAGAZIN berichtete).

Der Frequenznutzungsteilplan 223 und die Begründung zur Entscheidung der RegTP über die Vergabe der Ex-C-Netz-Frequenzen können im Internet unter
www.regtp.de/imperia/md/content/reg_tele/frequenznutzung/FreqNTP198u223.pdf
bzw.
www.regtp.de/imperia/md/content/reg_tele/frequenznutzung/Auswertung.pdf
heruntergeladen werden.

- wolf -

 

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