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Ermittlungsverfahren gegen Scanner-Homepage-Betreiber

Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Betreiber der Homepage www.funkmeldesystem.de eingeleitet. Sie wirft ihm das "Ausspähen von Daten" (Verstoß gegen Paragraf 202a StGB), hier speziell die "Verbreitung interner Behördeninformationen" vor.

Was war passiert? Der Betreiber der besagten Homepage hat auf seinen Seiten u.a. den sogenannten "Tarnschieber" der niedersächsischen Polizei zum Download angeboten. Der "Tarnschieber" ist ein Zahlenschlüssel, mit dem Nachrichten im niedersächsischen Polizeifunk codiert werden. Ein Polizeibeamter aus Osnabrück hat diese Veröffentlichung zum Anlass genommen, Anzeige gegen den Homepagebetreiber und gegen zwei weitere Anbieter zu erstatten.

Der Betreiber der Homepage vertritt die Auffassung, dass die Verbreitung des "Tarnschiebers" keineswegs eine Straftat darstellt, denn dieses Dokument wird bereits seit Jahren in frei erhältlichen Fachbüchern publiziert. Der Anwalt des Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft aufgefordert, die Ermittlungen unverzüglich einzustellen. Auch die im Auftrag der Staatsanwaltschaft ermittelnde Polizei hat nach Angaben des Beschuldigten keine Anhaltspunkte für eine Straftat gefunden.

Wir werden unsere Leser über den Fortgang des Verfahrens auf dem Laufenden halten.

- wolf -

 

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