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18.11.2007

Neues EMV-Gesetz passiert Bundestag - Störfallregelung entschärft

Der Deutsche Bundestag hat am 15. November das "Gesetz zur elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln" (EMVG) in zweiter und dritter Lesung verabschiedet.

Ein solches EMV-Gesetz gibt es bereit seit dem Jahre 1998. Die Neufassung war erforderlich, weil eine europäische Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden musste.

Im EMV-Gesetz ist unter anderem die Bearbeitung von Funkstörungen durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) geregelt. Nach dem derzeit geltenden Gesetz darf die BNetzA bei Störfällen entsprechende Maßnahmen zur Aufklärung und Beseitigung der Störung veranlassen.

Dieses Recht sollte in der Neufassung des EMV-Gesetzes ursprünglich beschnitten werden. Dort war vorgesehen, dass die BNetzA bei "minderschweren" Funkstörungen, in denen z.B. nicht Leben oder bedeutende Sachwerte bedroht oder sicherheitsrelevante bzw. öffentliche Funkanwendungen betroffen sind, nur unverbindliche "Abhilfevorschläge" zur Störungsbeseitigung unterbreiten solle. Die Betroffenen hätten dann ihr Recht notfalls auf gerichtlichem Wege durchsetzen müssen.

Dieser Passus wurde nach Einwänden von Funkamateuren entschärft. In der jetzt von Bundestag verabschiedeten Fassung des Gesetzes wird es der BNetzA auch in Zukunft möglich sein, verbindliche Maßnahmen zur Störungsbeseitigung zu treffen.

Das neue EMV-Gesetz muss noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es wird voraussichtlich in den ersten Wochen des Jahres 2008 in Kraft treten.

- wolf -

 

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