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Hobbyfunk-News


19.03.2013
Update: 29.03.2013

Gericht: Keine Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobilfunksendeanlage

Das Oberlandesgericht Dresden hat am 19. März 2013 in einem Berufungsverfahren die Klage einer Frau abgewiesen, die sich von der Sendeanlage eines Mobilfunkbetreibers gesundheitlich beeinträchtigt fühlte.

Die Frau wohnt in der sächsischen Kleinstadt Wittichenau. In der Nähe ihrer Wohnung befindet sich seit Dezember 2008 eine Sendeanlage des Mobilfunkbetreibers Telefonica. Die Frau behauptet, seit der Inbetriebnahme der Sendeanlage sei es für sie nicht mehr möglich, beschwerdefrei zu leben. Sie sei arbeitsunfähig geworden und die Wohnung sei für sie "praktisch nicht mehr nutzbar".

Die Frau erhob Klage beim Landgericht Bautzen. Sie forderte von Telefonica Schadenersatz, Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 10.000 Euro und eine Erklärung, mit der sich Telefonica verpflichten sollte, Ersatz für alle "entsprechenden zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden" zu leisten und "elektromagnetische Strahlung" zu unterlassen.

Der Mobilfunkbetreiber Telefonica wies die Vorwürfe zurück. Seine Sendeanlage hielte alle gesetzlichen Bestimmungen ein. Die zulässigen Grenzwerte würden bei weitem unterschritten.

Das Landgericht Bautzen wies die Klage der Frau am 26. Juni 2012 ab.

Die Klägerin ging daraufhin in die Berufung. Das Berufungsgericht, das Oberlandesgericht Dresden, wies die Klage nun ebenfalls ab. Die besagte Mobilfunksendeanlage - so das Gericht - erfülle die Anforderungen der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Der Klägerin "sei es nicht gelungen, darzulegen und zu beweisen, dass ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der in der 26. BImSchV festgelegten Grenzwerte bestehe und ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder unterhalb dieser Werte erhoben werden könne".

Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ist nicht zugelassen. Die Klägerin hat jedoch die Möglichkeit, "Nichtzulassungsbeschwerde" zum BGH einzulegen.

Aktenzeichen: 9 U 1265/12

- wolf -

Das Oberlandesgericht Dresden hat zu diesem Fall unter www.justiz.sachsen.de/olg/content/1621.php eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Update vom 29.03.2013:
Der Volltext des Urteils des Oberlandesgerichts Dresden ist in anonymisierter Form unter
www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_13/9_U_1265_12/9_u_1265_12.html zu finden.

 

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