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Hobbyfunk-News


19.04.2014

BMVIT bekräftigt Mehrnormengeräte-Verbot - auch für Urlauber

Das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat seine ablehnende Haltung zu sog. CB-Funk-"Mehrnormengeräten" gegenüber dem Funkfachjournalisten Harald Kuhl (DL1ABJ) bekräftigt und konkretisiert. Darüber berichtet Harald Kuhl in der Ausgabe 5/2014 der Zeitschrift "Funkamateur".

Harald Kuhl hatte beim BMVIT angefragt, ob die Behörde auch nach der Freigabe von AM und SSB in Österreich das bestehende Verbot von CB-"Mehrnormengeräten" aufrecht erhält.

Die Behörde antwortete, dass CB-Funkgeräte für Österreich "ausschließlich nur über Frequenzen (40 Kanäle im Bereich 26,960 MHz bis 27,410 MHz) mit den Modulationsarten AM, FM und SSB mit einer Senderleistung von 4 W (AM/FM) und 12 W (SSB)" verfügen dürfen.

Für Multinorm-CB-Funkanlagen gebe es in Österreich keine entsprechende Funk-Schnittstelle, wodurch der Betrieb nicht gestattet sei. Nur wenn ein CB-Funkgerät die in der Funk-Schnittstelle vorgeschriebenen technischen Bedingungen erfülle, sei die Errichtung und der Betrieb im Sinne des (österreichischen) TKG zulässig. Weil "Multinorm-CB-Funkanlagen auch andere als die frequenzmäßig abschließenden 40 Kanäle zur Verfügung stellen", sei das Errichten und Betreiben - auch bei richtiger Einstellung der "Ländernorm" - nicht erlaubt.

Es müsse gewährleistet sein, dass für den Anwender solcher CB-Funkanlagen durch Änderung der Einstellungen auf andere als die bewilligten Kanäle ein Betrieb nicht möglich ist. Das ist nach Ansicht des BMVIT bei den am Markt befindlichen Multinormgeräten offenbar nicht der Fall. Deshalb - so die Behörde - "werden solche Geräte für den österreichischen Markt nicht notifiziert".

Zu dem Begriff "Errichtung" erklärte das Ministerium: "Unter den Tatbestand einer Errichtung fällt auch der Begriff einer betriebsbereiten Bereitstellung. Darunter versteht man, dass durch einfaches Einschalten des Gerätes der Betrieb möglich ist."

Auch für durchreisende Urlauber gibt es der Behörde zufolge keine Ausnahmen. In der Antwort des Ministeriums heißt es dazu: "Für das Durchreisen empfiehlt es sich daher, entweder das Gerät auszubauen oder in einen Zustand zu versetzen, dass es mit einfachen Mitteln nicht in Betrieb genommen werden kann (z.B. Entfernen des Stromversorgungskabels, Entfernen der Antenne)." Auch die Entfernung der CB-Funkantenne reiche aus, nicht jedoch das einfache Entfernen des Mikrofons.

Siehe dazu auch unseren Beitrag "Österreich: Betrieb von CB-Mehrnormengeräten' weiterhin verboten".

- wolf -

 

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