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Hobbyfunk-News


20.05.2011

BNetzA will Amateurfunkstellen überprüfen - AGZ bezweifelt Rechtmäßigkeit

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat angekündigt, im diesem Jahr ca. 200 fernbediente und automatisch arbeitende Amateurfunkstellen auf die Einhaltung der geltenden Bestimmungen zu überprüfen.

Nach Angaben der BNetzA erfolgt die Auswahl der zu prüfenden Amateurfunkstellen nach einem "sog. statistischen Prüfverfahren", ohne dass ein besonderer Anlass (z.B. Funkstörungen) vorliegen muss.

Zum Umfang der Überprüfung hat die Behörde den Betreibern betroffener Amateurfunkanlagen u.a. folgendes mitgeteilt:

"Die Prüfung umfasst einen technischen und einen verwaltungsmäßigen Teil. Bei der technischen Prüfung werden die Parameter wie Frequenz, Strahlungsleistung, Antennenhöhe usw. gemessen. Im verwaltungsmäßigen Teil werden die formalen Angaben geprüft. Es ist daher erforderlich, dass die Urkunde, mit der das (...) Rufzeichen zugeteilt ist und die weiteren für den Betrieb der Amateurfunk erforderlichen Unterlagen bereitliegen. Dies betrifft auch die nach § 7 Abs. 3 Amateurfunkgesetz (AFuG) gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen."

Als Rechtsgrundlage für die Überprüfungen nennt die BnetzA den Paragrafen 10 Abs. 1 Satz 2 des Amateurfunkgesetzes, der folgenden Wortlaut hat:

"Aufgabe der Regulierungsbehörde ist es auch, die Einhaltung dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zu überwachen."

Gegen diese Art der anlasslosen Überprüfung hat "Arbeitsgemeinschaft Zukunft Amateurfunkdienst" (AGZ) rechtliche Bedenken angemeldet. In einer Pressemitteilung der AGZ vom 18. Mai 2011 heißt dazu u.a.:

"Die AGZ e.V. hat rechtliche Bedenken gegen dieses Vorgehen, insbesondere was das Betretungsrecht von durch Artikel 13 des Grundgesetzes als unverletzlich geschützten Wohnungen angeht. Die Voraussetzungen, welche diese Rechtsnorm dazu fordert, liegen in unserer Sicht zumindest für den Fall einer anlasslosen Überprüfung nicht vor."

Die AGZ e.V. rät betroffenen Funkamateuren, die mit dem Vorgehen der Bundesnetzagentur nicht einverstanden sind, sich Rechtsrat bei einem entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt einzuholen."

Auch der "Runde Tisch Amateurfunk" (RTA) hat sich zu den geplanten Überprüfungen geäußert. In einem Schreiben des RTA an die Bundesnetzagentur heißt es u.a.:

"Bitte teilen Sie dem RTA den Anlass und den Umfang dieser Überprüfungen mit. Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Zahl an Überprüfungen sind wir ein wenig überrascht und fragen uns auch nach einer Rechtfertigung für einen derartig hohen Kostenaufwand."

Rechtliche Bedenken hat der RTA bisher offenbar nicht geltend gemacht.

- wolf -

 

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