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Hobbyfunk-News


20. 06. 2006

EU-"Schadstoff-Verbot" bringt Probleme für Funkgeräte-Hersteller

Ab 1. Juli 2006 dürfen neu in Verkehr gebrachte elektrische Geräte bestimmte Schadstoffe - zum Beispiel Blei, Cadmium, Quecksilber - nicht mehr enthalten. Dies betrifft auch Funkgeräte.

Die Hersteller bzw. Importeure solcher Geräte müssen ihre Produktion bis dahin entsprechend umgestellt haben. Dabei bereitet den Funkgeräteherstellern insbesondere die Umstellung auf bleifreies Löten Kopfzerbrechen. Bleifreie Lötstellen sind spröder und haben nicht die gleiche mechanische Stabilität wie herkömmliche Lötstellen. Deshalb gibt es für die Automobil-Industrie eine Ausnahmeregelung: Dort darf für elektrische Baugruppen auch weiterhin herkömmliches (bleihaltiges) Lötzinn verwendet werden. Ähnliche Ausnahmeregelungen gibt es für Rundfunk-Sendeanlagen, Telefonvermittlungen und ähnliche ortsfeste Anlagen, bei denen es auf Zuverlässigkeit ankommt.

Ob man auch für (mobile oder ortsfeste) CB-Funkgeräte von einer solchen Ausnahmeregelung Gebrauch machen kann, wird nach Angaben eines Herstellers "noch geprüft".

Im CB-Funk-Bereich wird die kostenintensive Umstellung auf "schadstofffreie" Produktion dazu führen, dass weniger nachgefragte Geräte, bei denen sich die Umstellung wirtschaftlich nicht "lohnt", aus dem Sortiment genommen werden.

Die Firma Stabo erklärte auf Anfrage, dass die CB-Geräte der "xm 3er-Serie" bereits den neuen Vorschriften entsprechen, ebenso das neue "xm 5003". Die Firma Albrecht (Alan) versicherte, dass Modelle wie zum Beispiel das AE 5090, AE 5290 und AE 4200 MC weiter produziert werden.

Grundlage für die neue Regelung ist das sogenannte Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hervor, das im März 2005 in Kraft trat. Dieses Gesetz ist u.a. Umsetzung der europäischen Richtlinie 2002/95/EG, auch bekannt als "RoHS-Richtlinie".

Wichtig: Die neue Regelung gilt nur für Geräte, die vom Hersteller bzw. Importeur ab 1.7.2006 neu "in Verkehr" gebracht werden. Alle "Altgeräte", die vor diesem Datum bereits in der Handelskette waren (also zum Beispiel Lagerbestände) dürfen auch weiterhin unbeschränkt verkauft werden. Ebenso dürfen alle "Altgeräte" auch weiterhin betrieben werden.

- wolf -

 

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