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CB-Funk-Frequenznutzungsbeitrag beträgt unverändert 54 DM/Jahr

Der Frequenznutzungsbeitrag für den CB-Funk beträgt für die Jahre 1998 und 1999 unverändert 54 DM pro Jahr. Dies hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt - bereits Ende Dezember 1998 festgelegt.

Zur Zahlungsweise: Jeder beitragspflichtige Funker erhält von der Bundekasse einen sogenannten "Beitragsbescheid". Zahlungen sollten erst dann geleistet werden, wenn dieser Beitragsbescheid vorliegt. Der Versand der Beitragsbescheide kann sich verzögern, weil die Bundeskasse offensichtlich technische Probleme hat. Bei Funkern, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der Frequenznutzungsbeitrag automatisch vom Konto abgebucht.

Bei "gebührenfreien" Funkgeräten ändert sich nichts. Sie bleiben auch weiterhin gebührenfrei.

Rechtsgrundlage für den Frequenznutzungsbeitrag 1998/1999 ist die "Erste Verordnung zur Änderung der Frequenznutzungsbeitragsverordnung", deren Wortlaut im Internet unter www.uni-halle.de/dl0mlu/law/fbeitrv.shtml abgerufen werden kann.

- wolf -

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