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Frequenznutzungsbeitragsbescheide rechtswidrig?

Frequenznutzungsbescheide, die aufgrund der Frequenznutzungsbeitragsverordnung aus dem Jahre 1996 erlassen wurden, sind möglicherweise rechtswidrig. Diesen Schluß läßt die Haltung des Verwaltungsgerichts Köln zu.

Worum geht es? Der Deutsche Aero-Club (DAeC) hatte im Jahre 1996 gegen einen Frequenznutzungsbescheid Klage erhoben und seinen Mitgliedern empfohlen, gegen ihre Bescheide ebenfalls Klage zu erheben. Im Mai 2001 fand beim zuständigen Verwaltungsgericht Köln eine Anhörung dazu statt. Das Gericht wies auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2000 hin. (Anmerkung: Damals ging es um die Rechtmäßigkeit der EMV-Beiträge. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die EMV-Beitragsverordnung rechtswidrig ist.) Das Gericht erklärte, dass es wesentliche Gründe aus diesem Urteil auch auf die Entscheidung über die Frequenznutzungsbeiträge anwenden werde. Es räumte der RegTP eine Frist bis zum 15. Juni ein, um die Frequenznutzungsbescheide für die klageführenden DAeC-Mitglieder zurückzunehmen, anderenfalls werde später ein Urteil ergehen. Die RegTP nahm daraufhin nur den Beitragsbescheid des DAeC zurück, nicht jedoch die Bescheide der Mitglieder. Damit war die Klage des DAeC erledigt. Den Mitgliedern teilte das Gericht daraufhin mit, dass es in mündlicher Verhandlung durch den Einzelrichter im Sinne der Kläger (also der Mitglieder) entscheiden werde. Ob sich die RegTP damit zufrieden gibt oder weitere Rechtsmittel ausschöpfen wird, ist zur Zeit nicht bekannt.

Auch der CB-Funk-Verband Deutsche Funk-Allianz (DFA) hatte im November 1999 angeregt, gegen die Erhebung von Frequenznutzungsbeiträgen und Frequenzzuteilungsgebühren Klage zu erheben. Dabei stützte sich die DFA jedoch auf eine andere rechtliche Begründung als der DAeC. Weil jedoch in Verwaltungsgerichtsprozessen das Gericht nicht an die Begründung der Kläger gebunden ist, sondern den Sachverhalt selbst von Amts wegen erforschen muß, ist es möglich, dass sich das Gericht bei der Entscheidung über die DFA-Klagen an den DAEC-Fällen orientiert und die Frequenznutzungsbeitragsverordnungen der Kläger für rechtswidrig erklärt. Im August dieses Jahres findet dazu ein Termin zur mündlichen Verhandlung beim Verwaltungsgericht Köln statt.

- wolf -

Siehe dazu auch die Meldungen des DAeC unter www.daec.de/aktuelles/article/990568800.php und www.daec.de/recht/frequenz.htm

 

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