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Gericht: Rufzeichennennung bei Straftat nicht beweiskräftig...

Mit einer recht eigenwilligen Begründung hat das Amtsgericht Leverkusen am 29. November 2002 ein Strafverfahren gegen einen Funkamateur eingestellt.

Dem Funkamateur war vorgeworfen worden, im Februar dieses Jahres im AFu-Packet-Radio-Netz eine Funkamateurin beleidigt zu haben. Unter dem Rufzeichen des Beschuldigten waren Packet-Radio-Mails verbreitet worden, in denen der Eindruck erweckt wurde, dass die Funkamateurin Liebesdienste gegen Geld anbiete.

Bei der Untersuchung des Falls durch das Landeskriminalamt stellte sich heraus, dass der beschuldigte Funkamateur in der Vergangenheit schon mehrfach Rufzeichen anderer Funkamateure missbraucht hatte.

Das Amtsgericht Leverkusen zog daraus die Schlussfolgerung, dass jemand, der solchermaßen mit Rufzeichenmißbrauch vertraut sei, eine Beleidigung wohl kaum unter Nennung seines richtigen Rufzeichens verbreiten würde. Es sei deshalb höchst unwahrscheinlich, dass die beleidigende Mail tatsächlich vom Angeklagten stamme. Aus diesem Grunde wurde die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Die Kosten trägt die Staatskasse.

- wolf -

Wir danken Rechtsanwalt Michael Riedel für die Übersendung von Informationen zu diesem Fall.

 

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