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21. 04. 2004

TKG: Europäisches Recht nicht umgesetzt - Deutschland auf der Anklagebank

Weil es die Bundesrepublik Deutschland es nicht fertiggebracht hat, europäische Richtlinien in einem neuen Telekommunikationsgesetz umzusetzen, wird sie demnächst auf der Anklagebank des Europäischen Gerichtshofes sitzen.

Die EU-Kommission hat am 21. April 2004 beschlossen, gegen Deutschland und fünf weitere Länder (Belgien, Griechenland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande) vor dem Europäischen Gerichtshof Klage zu erheben. Die Kommission wirft diesen Ländern vor, vier europäische Richtlinien zur Telekomunikation nicht in nationales Recht umgesetzt zu haben. In den Richtlinien geht es um die Zuständigkeiten und Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörden, vereinfachte Rahmenbedingungen für die Bereitstellung und den Betrieb von Telekommunikationsdiensten, Voraussetzungen für den Wettbewerb der Telekommunikationsanbieter untereinander und die Sicherung von Grundleistungen für die Bürger.

Die Richtlinien waren bereits Anfang 2002 vom EU-Ministerrat verabschiedet worden. Sie hätten dann innerhalb von 15 Monaten, bis zum Juli 2003, von den Mitgliedsländern umgesetzt werden müssen. Nachdem diese Frist von Deutschland und anderen oben genannten Ländern um neun Monate überschritten wurde und auch zwei Verwarnungen nicht fruchteten, entschloss sich die EU-Kommission zur Klage.

Ein negativer Ausgang dieses Verfahrens könnte unter anderem Schadenersatzansprüche der von den Verzögerungen betroffenen Unternehmen gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Folge haben.

- wolf -

Eine Pressemitteilung der EU-Kommussion sowie weiterführende Links sind im Internet unter http://makeashorterlink.com/?Z67151718 zu finden.

 

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