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RegTP verschickt Beitragsbescheide an CB-Funker und Funkamateure

Die Außenstellen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post haben - wie angekündigt - im Mai damit begonnen, die Beitragsbescheide für Frequenznutzungs- und EMV-Beiträge zu verschicken.

Nach bisherigen Beobachtungen werden bei CB-Funkern und Funkamateuren im Regelfall die EMV-Beiträge für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 rückwirkend erhoben, die Frequenznutzungsbeiträge nur für die Jahre 2000, 2001 und 2002.

Die RegTP erhebt in den uns bekannten Fällen folgende Beiträge:

Frequenznutzungsbeiträge CB-Funk:

für das Jahr 2000: 14,32 Euro;
für das Jahr 2001: 11,04 Euro;
für das Jahr 2002: 12,80 Euro.

EMV-Beiträge CB-Funk:

für das Jahr 1999: 4,01 Euro;
für das Jahr 2000: 4,01 Euro;
für das Jahr 2001: 4,01 Euro;
für das Jahr 2002: 4,01 Euro.

Frequenznutzungsbeiträge Amateurfunk:

für das Jahr 2000: 5,73 Euro;
für das Jahr 2001: 4,91 Euro;
für das Jahr 2002: 3,20 Euro.

EMV-Beiträge Amateurfunk:

für das Jahr 1999: 15,34 Euro;
für das Jahr 2000: 15,34 Euro;
für das Jahr 2001: 15,34 Euro;
für das Jahr 2002: 15,34 Euro.

Die Höhe der Frequenznutzungsbeiträge weicht von den Beitragssätzen ab, die ursprünglich in den Beitragsverordnungen festgelegt wurden. Das kommt vermutlich dadurch zustande, dass die Behörde einen "Selbstbehalt" für Kosten, die die Allgemeinheit tragen muss, herausgerechnet hat.

Der Amateurfunkverband DARC empfahl seinen Mitgliedern ursprünglich, gegen die Erhebung der Frequenznutzungsgebühren Widerspruch einzulegen. Diese Empfehlung hat der Verband jetzt zurückgezogen. Auch angekündigte Musterprozesse wird der DARC nicht unterstützen. Der DARC empfiehlt seinen Mitglieder, bereits eingelegte Widersprüche zurückzuziehen. Eine Stellungnahme dazu ist auf der Homepage des DARC unter www.darc.de/aktuell/voinfo/270503.pdf zu finden.

Das vom Deutschen-Aero-Club (DAEC) beauftragte Rechtsanwaltsbüro CMS Hasche Sigle äußerte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Erhebung sowohl der Frequenznutzungsbeiträge als auch der EMV-Beiträge. Der Deutsche Aero-Club empfieht seinen Mitgliedern, gegen beide Beitragsbescheide (TKG- und EMV-Beitragsbescheid) Widerspruch einzulegen. Er hat beschlossen, entsprechende Musterverfahren zu unterstützen.

Der CB-Funk-Verband Deutsche Funk-Allianz (DFA) empfiehlt CB-Funkern, die gegen die Bescheide Widerspruch einlegen möchten, die Konsultation eines Fachanwalts für Telekommunikationsrecht. Der Verband hat auf seiner Homepage unter www.deutsche-funk-allianz.de/Recht/recht.html weitere Informationen zu diesem Thema veröffentlicht.

Die CB-Sysop-Vereinigung Regio-Net-DL sieht sich nach eigenen Angaben noch nicht in der Lage, "beratend einzugreifen". Nach Prüfung der Sachlage will Regio-Net-DL ein Formular für das Widerspruchsverfahren auf seiner Homepage unter www.regio-net-dl.de bereitstellen. Derzeit ist dort eine erste subjektive Bewertung der RegTP-Beitragsaktion von DFD888 zu finden.

Eine Stellungnahme des Deutschen Arbeitskreises für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) lag bis Ende Mai 2003 nicht vor.

- wolf -

 

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