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21.06.2008

Amtsrichter wundert sich über veralteten Polizeifunk...

Kopfschütteln löste bei einem Amtsrichter im oberfränkischen Lichtenfels die veraltete funktechnische Ausrüstung der Polizei aus.

Anlass war ein Fall, der am 16. Juni 2008 vor dem Amtsgericht Lichtenfels verhandelt wurde und über den das Coburger Tageblatt berichtete. Einem 19-Jährigen wurde vorgeworfen, den Polizeifunk abgehört zu haben. Bei dem Betroffenen war ein Scanner sichergestellt worden, bei dem ein Kanal des örtlichen Polizeifunks eingestellt war. Ursprünglich war der 19-Jährige ins Visier der Polizei geraten, weil er das Gerät beim Internet-Auktionshaus Ebay zum Verkauf angeboten hatte und ein baugleiches Gerät zuvor bei der Wasserwacht gestohlen worden war. Der Diebstahlsvorwurf bestätigte sich jedoch nicht.

Dem Pressebericht des "Coburger Tageblatts" zufolge konnte der Polizeibeamte, den Scanner sichergestellt hatte, das Gerät vor Gericht nicht bedienen. Er entschuldigte sich damit, dass die von der Polizei verwendeten Geräte vorwiegend älter seien als der sichergestellte Scanner des Angeklagten.

Kopfschüttelnd - so der Pressebericht - erkundigte sich der Richter, "ob die bayerische Polizei schlechter ausgerüstet sei als Ebay".

Um dem 19-Jährigen die berufliche Zukunft nicht zu verbauen - er plant eine Ausbildung zum Rettungssanitäter und benötigt dafür ein polizeiliches Führungszeugnis - stellte der Richter das Verfahren ein mit der Auflage, dass der Angeklagte 40 Sozialstunden leisten muss.

Der Scanner wurde eingezogen. Damit - so der Richter - verfügt "der Freistaat jetzt wieder über eines dieser modernen Geräte". Die Polizei könne es bei Bedarf beantragen...

- wolf -

 

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