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21.07.2008

Neu: Rechtsberatung durch Vereine möglich, aber...

Am 1. Juli 2008 ist in Deutschland das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten.

Dieses Gesetz erlaubt es unter anderem, dass Vereinigungen, die zur "Wahrung gemeinschaftlicher Interessen" gegründet wurden, für ihre Mitglieder Rechtsberatung erbringen dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Beratung durch einen Volljuristen (normalerweise ein Rechtsanwalt) oder unter Anleitung einer solchen Person erfolgt. Die betreffende Vereinigung muss außerdem "über die zur sachgerechten Erbringung dieser Rechtsdienstleistungen erforderliche personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung" verfügen.

Unter dem Begriff "Rechtsdienstleistung" versteht der Gesetzgeber "jede (außergerichtliche) Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert". Keine Rechtsdienstleistungen sind z.B. an die Allgemeinheit gerichtete Darstellungen und Erörterungen von Rechtsfragen und Rechtsfällen in den Medien.

Juristische Laien dürfen Rechtsdienstleistungen nur kostenlos und nur im Rahmen "familiärer, nachbarschaftlicher oder ähnlich enger persönlicher Beziehungen" erbringen. Für Inkassodienstleistungen, Rentenberatung und Rechtsdienstleistungen in ausländischem Recht sowie sogenannte "Nebenleistungen" im Zusammenhang mit anderen beruflichen Tätigkeiten gibt es besondere Regelungen.

Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz löst das alte Rechtsberatungsgesetz ab, das im Kern noch aus dem Jahre 1935 stammte. Das neue Gesetz soll dazu dienen, "die Rechtsuchenden, den Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen".

Der volle Wortlaut des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes ist im Internet unter http://tinyurl.com/6qba3z veröffentlicht worden.

- wolf -

 

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