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Hobbyfunk-News


22. 10. 2004

Heißer Oktober: Funkamateure vor Gericht...

Im Oktober 2004 fanden vor dem Amtsgericht Bonn mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren statt, in denen Funkamateure beschuldigt wurden, mit Amateurfunkgeräten im sogenannten "Freenet"-Bereich gesendet zu haben.

Dazu erreichte uns eine Pressemitteilung von Rechtsanwalt Michael Riedel, die wir unseren Lesern nicht vorenthalten möchten:

(Zitat)

Funkamateure vor Gericht

In diesem Monat brachte die Regulierungsbehörde insgesamt sechs lizenzierte Funkamateure aus Marl und dem Münsterland vor das Amtsgericht Bonn. Nachdem die Behörde Anfang des Jahres im Rahmen einer Gross-Razzia zeitgleich bei zwölf Funkamateuren Hausdurchsuchungen durchführte und zahlreiche Amateurfunkgeräte beschlagnahmte, wurde ihnen vorgeworfen, mit Amateurfunkgeräten und mit mehr als 500 mW ERP im Free-Net-Bereich Funkbetrieb durchgeführt zu haben. Alle Funkamateure gaben an, dass sie mit Amateurfunkgeräten gesendet, jedoch genau darauf geachtet haben, dass sie die erlaubte Antennenabstrahlungsleistung einhalten. Die Regulierungsbehörde berief sich darauf, dass sie vor Ort einen zu großen Hub und sehr hohe Feldstärken gemessen habe. Dies lasse aus langjähriger Beruferfahrung heraus den Schluss zu, dass mit einem unzulässigen Funkgerät und mit zu hoher Sendeleistung gearbeitet worden sei. Dem Amtsgericht Bonn genügten diese Ausführungen in fünf Fällen nicht und es stellte die Verfahren ein. Die Kosten der Verfahren wurden der Staatskasse auferlegt. Die notwendigen Auslagen tragen die Betroffenen selbst, wobei in zwei Fällen den Betroffenen Rechtsanwalt Michael Riedel, DG2KAR, als Pflichtverteidiger beigeordnet wurde.

In einem Fall verurteilte das Amtsgericht Bonn den betroffenen Funkamateur zu einer Geldbuße in Höhe von 200,00 Euro. Ohne auf physikalische Einzelheiten einzugehen, glaubte das Gericht an die Berufserfahrung des Messbeamten und stützte sich ferner auf ein umfassendes Geständnis des Betroffenen, dass er nach angeblicher Belehrung vor einem anderen Messbeamten abgegeben haben soll. Dies bestritt der Betroffene energisch. Die Erfolgaussichten einer Rechtsbeschwerde - sie ist der Revision ähnlich -gegen dieses Urteil werden derzeit von dem Verteidiger des Betroffenen geprüft.

In einem weiteren verhandelten Fall warf die Regulierungsbehörde einem Kölner CB-Funker vor, er habe sein CB-Funkgerät mit einem Endverstärker betrieben und die Abstrahlungsleistung von 4 Watt EIRP überschritten.
(Anmerkung der FM-Redaktion: Gemeint ist vermutlich "ERP") Bei der Hausdurchsuchung wurden verschiedene CB-Funkgeräte und eine Transistorendstufe gefunden. Der Betroffene behauptet, er habe den Endverstärker nicht an einer Antenne, sondern nur an einem Abschlusswiderstand betrieben. Das Amtsgericht Bonn beschloss daraufhin die Einholung eines Sachverständigengutachtens.

Bemerkenswert sind die Hintergründe und die Art und Weise, wie die Beamten die Hausdurchsuchungen durchführten, insbesondere welche Amateurfunkgeräte bei den Betroffenen als angebliches Tatmittel sichergestellt wurden.

DO1NWB, Andreas aus Marl, erklärte gegenüber seinem Verteidiger, dass sich die Funkfreunde auf der Free-Net-Frequenz trafen, um sich auf die Lizenzprüfung vorzubereiten. Sie führten freundschaftliche und sachliche Gespräche. Dies führte sehr bald dazu, dass sich eine Vielzahl von Funkfreunden an der Runde beteiligten.

Er berichtete weiter, dass die Beamten bei der Hausdurchsuchung - diese beschränkte sich auf das Auffinden von Free-Net-tauglichen Geräten - u.a. das Kinderzimmer seiner elfjährigen Tochter betraten, dort ein CB-Funkgerät durchgemessen haben, während das Kinds völlig verstört und verängstigt im Bett liegen blieb. Bei ihm und seinen Funkfreunden wurden u.a. 70cm-Geräte und Kurzwellentransceiver sichergestellt.

In einzelnen Fällen wurden taugliche oder alte Geräte nicht mitgenommen, stattdessen Neugeräte, die gerade erst angeschafft wurden und am angeblichen Tattag nicht benutzt worden sein konnten.

Er brachte ferner in Erfahrung, dass in einem anderen Fall ein Polizeibeamter an der Aktion nicht teilnehmen wollte, weil er dies mit seinem Rechtsverständnis nicht vereinbaren konnte. Er wurde durch einen Kollegen ersetzt.

Ferner wusste DO 1 NWB zu berichten, dass ein betroffenes DARC-Mitglied Rat bei der juristischen Verbandsbetreuung einholte und dort die Antwort erhielt, dass man die Tat zugeben und bei der RegTP um eine milde Strafen bitten solle. In schwerwiegende Fällen, so hieß es weiter, sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Da sich alle Betroffenen - sie sind mittlerweile Inhaber der Amateurfunklizenz - unschuldig fühlten, suchten sie sich woanders Hilfe und nahmen Abstand von einer DARC-Mitgliedschaft.

mitgeteilt von:
Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln
Andreas Leidig, DO1NWB, Marl

(Ende des Zitats)

Michael Riedel ist Fachanwalt für Telekommunikationsrecht in Köln und hat in zahlreichen Fällen CB-Funker und Funkamateure bei Auseinandersetzungen mit der RegTP verteidigt.

- wolf -

 

Anmerkung: Die in der Pressemitteilung dargestellten Sachverhalte beruhen auf Angaben der Betroffenen. Wir haben keine Möglichkeit, diese zu verifizieren.

 


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