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Hobbyfunk-News


23.01.2008
aktualisiert am 24.01.2008

BNetzA: Vergabe von CB-"Kennungen" hat begonnen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat damit begonnen, Kennungen für unbemannte, automatisch betriebene CB-Funkanlagen zu vergeben.

Die Kennungen bestehen aus der Postleitzahl des Standortes der Funkanlage und einem nachfolgenden Buchstaben. Die Vergabe erfolgt nur auf Antrag durch die BNetzA und ist vorerst kostenfrei.

Die "Kennungs-Regelung" wurde im Rahmen einer geänderten CB-Funk-Allgemeinzuteilung am 16. Januar 2008 eingeführt (das Funkmagazin berichtete). Die Regelung richtet sich ausschließlich an Betreiber unbemannter, automatisch betriebener CB-Funkanlagen. Diese mussten bisher zu Beginn jeder Verbindung Name und Anschrift sowie Daten über die Erreichbarkeit des Verantwortlichen aussenden. Seit dem 16. Januar 2008 hat dieser Personenkreis die Wahl, entweder (wie bisher) die Adressdaten oder (das ist neu) die von der BNetzA zugeteilte Kennung auszusenden. Eine generelle Pflicht, eine solche Kennung zu beantragen bzw. zu benutzen, besteht somit nicht.

Betreiber von manuell bedienten CB-Funkanlagen sind von der Regelung nicht betroffen.

- wolf -

Nachtrag vom 24.01.2008:
Die DCBO
berichtet unter Berufung auf die Bundesnetzagentur, dass auch beim DAKfCBNF erworbene Rufzeichen als "Kennungen" verwendet werden können. Der Antragsteller müsse dies jedoch der BNetzA bei der Antragstellung ausdrücklich mitteilen und seinem Antrag eine Kopie des DAKfCBNF-Rufzeichenantrags oder des DAKfCBNF-Rufzeichenausweises beilegen. Eine "automatische Anerkennung" aller vom DAKfCBNF vergebenen Rufzeichen als "offizielle Kennung" erfolgt nicht.
Siehe dazu auch
www.dcbo.net/php/readarticle.php?article_id=152

Nachtrag vom 22.02.2008:
In einer Stellungnahme der BNetzA heißt es zur alternativen Verwendung von Rufzeichen (Zitat):
Wenn der Wunsch besteht, ein bereits genutztes "Rufzeichen" für die digitale Datenübertragung (zu Beginn der Verbindung anstelle der o. a. Kennung) weiter zu verwenden, besteht die Möglichkeit, dieses zusätzlich zu der von uns zu vergebenden Kennung in die Datenbank aufnehmen zu lassen und für diesen Zweck vorübergehend alternativ zu verwenden, wenn die o. a. Kennung z. B. im „connect text“ zusätzlich gesendet wird. (Zitatende)
Siehe dazu auch unseren Beitrag "BNetzA-Stellungnahme zu CB-Funk-"Kennungen"

 

 

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


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