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Hobbyfunk-News


23.04.2017

Verfahren wegen POCSAG-"Abhörens" eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat im Januar 2016 ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das "Abhörverbot" eingestellt. Das berichtet der auf Telekommunikationsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Riedel auf seiner Website www.lawfactory.de.

Das Verfahren richtete sich gegen einen Journalisten, der auch als Darsteller in einer TV-"Blaulicht-Serie" bekannt ist. Ihm wurde vorgeworfen, POCSAG-Meldungen der Feuerwehr aufgezeichnet, decodiert und zur Kenntnis genommen zu haben.

In diesem Zusammenhang fand bei dem Beschuldigten eine Hausdurchsuchung statt, bei der Mobilfunkgeräte, "Freenet"-Funkgeräte und mehrere PCs sichergestellt wurden.

Der von dem Beschuldigten beauftragte Rechtsanwalt machte der Staatsanwaltschaft klar, dass die Funkanlagen für die Begehung der Tat ungeeignet waren und dass die Tat wegen des strafrechtlichen Analogieverbots nicht in den Anwendungsbereich des § 148 Abs. 1 TKG fiel.

Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft Koblenz das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Die sichergestellten Gegenstände wurden dem Betroffenen wieder ausgehändigt.

- wolf -

 

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