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Neue Kostenverordnung für RegTP-Amtshandlungen

Am 24. Juli 2002 ist die Neufassung einer Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem EMV-Gesetz und dem "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) in Kraft getreten.

In dieser Verordnung sind auch "Gebühren für besondere Maßnahmen" enthalten. Diese Gebühren können Gerätebetreibern (auch CB-Funkern und Funkamateuren) auferlegt werden, die schuldhaft (!) Geräte betreiben, die nicht den Anforderungen des EMV-Gesetzes oder des FTEG entsprechen bzw. die nicht "bestimmungsgemäß" betrieben werden.

Der Gebührenkatalog sieht für "Ermittlungen und Messungen am Betriebsort eines Gerätes oder einer Anlage" eine Gebühr 643 bis 7000 Euro vor. Das "Fertigen eines Anschreibens oder eines Erinnerungsschreibens" kostet 68,07 Euro; das "Ausstellen einer Untersagungsverfügung" schlägt mit 149,59 Euro zu Buche. Für eine "messtechnische Überprüfung von Einzelgeräten im Prüflabor" wird bei "Funkgeräten und Funkeinrichtungen" eine Gebühr von 2400,95 Euro fällig.

Diese Gebührenverordnung hat nichts mit der EMV-Beitragsverordnung zu tun, die im November 2000 vom Bundesverwaltungsgericht für rechtwidrig erklärt worden ist.

Der gesamte Wortlaut der Gebührenverordnung kann im Internet unter http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl102s2647.pdf als PDF-File heruntergeladen werden.

- wolf -

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