FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News


24. 09. 2006

Bremen: Bußgeldverfahren gegen CB-Funker eingestellt

Das Amtsgericht Bremen hat einem Bericht von "CB-Radio" zufolge ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen CB-Funker aus Gütersloh eingestellt.

Dem Funker war vorgeworfen worden, mit einem CB-Funkgerät und nachgeschaltetem Leistungsverstärker im CB-Funk-Bereich gesendet zu haben. Die Behörde leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und erließ einen Bußgeldbescheid. Gegen den Bußgeldbescheid erhob der CB-Funker Einspruch. Daraufhin landete der Fall vor dem Amtsgericht Bremen. Das Amtsgericht stellte den Fall ohne weitere Anhörung aufgrund des Paragrafen 47 Abs. 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes ein.

Nach Darstellung von "CB-Radio" war an dem Fall die sogenannte "CB-Rechtskanzlei" aktiv beteiligt. Diese "Rechtskanzlei" wird - ebenso wie "CB-Radio" - von dem in Luxemburg ansässigen CB-Funker Burkhard Heid betrieben. Heid verfügt über keine juristische Ausbildung und darf daher - wie jeder andere juristische Laie - in Deutschland keine Rechtsberatung leisten.*)

Bußgeldverfahren wie das vorliegende können grundsätzlich von den Betroffenen selbst - ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts - geführt werden. Zur sachgerechten Einschätzung der Rechtslage, insbesondere bei komplexen Sachverhalten, empfehlen wir jedoch die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Telekommunikationsrecht.

- wolf -

*) Anmerkung: Bereits am 5. Oktober 2006 hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass juristische Laien auch aus dem Ausland heraus in Deutschland keine Rechtsdienstleistungen (z.B. Rechtsberatung) erbringen dürfen. (Aktenzeichen: I ZR 4/07)

Das hier angewendete Rechtsberatungsgesetz soll laut Bundesgerichtshof unter anderem dazu dienen (Zitat aus dem Urteil:), "den Einzelnen und die Allgemeinheit vor ungeeigneten Rechtsberatern zu schützen".

Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist im Internet unter http://tinyurl.com/2ufayw zu finden.

 

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


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