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Geänderte Frequenzgebührenverordnung ab Januar 2003

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat am 18. Dezember 2002 die Frequenzgebührenverordnung geändert und neue Gebührensätze festgelegt.

In der Frequenzgebührenverordnung sind die einmalig zu zahlenden Gebühren für die Zuteilung von Frequenzen und für die Bearbeitung von Verstößen gegen Frequenzzuteilungen festgesetzt.

Die Gebühren für die Erteilung von Frequenzzuteilungen für CB-Funk-Geräte sind unverändert geblieben. Eine CB-Funk-Frequenzzuteilung kostet nach wie vor 15 Euro, für jedes weitere Gerät 5 Euro. Eine Frequenzzuteilung für die Nutzung der CB-Kanäle 41 bis 80 in den "Schutzzonen" schlägt - wie gehabt - mit 85 Euro zu Buche.

Andere Gebühren sind dagegen wesentlich erhöht worden. Für das "Erstellen einer Zweitschrift einer Urkunde", das bisher 15 Euro kostete, verlangt die Behörde künftig 60 Euro. Gleiches gilt für "Änderungen einer Zuteilungsurkunde, die nicht die auf den Verwendungszweck der Frequenz abgestellten Parameter betreffen"; auch hier wird die Gebühr von 15 auf 60 Euro angehoben. Für sonstige Änderungen bestehender Frequenzzuteilungen wurde eigens ein neuer Gebührentatbestand geschaffen; solche Änderungen kosten künftig 60 bis 100 Euro.

Auch andere Funk-Nutzergruppen sind von zum Teil erheblichen Gebührenerhöhungen betroffen. So steigt zum Beispiel die Gebühr für eine Frequenzzuteilung für ein Mietsprechfunkgerät von 7,50 Euro auf 30 Euro. Betreiber von Funkfernsteuerungen für Modelle mussten bisher für eine Frequenzzuteilung 38,50 Euro bezahlen, künftig werden sie mit 130 Euro zur Kasse gebeten.

Unverändert geblieben sind die Gebühren für "Maßnahmen des Prüf- und Messdienstes" der RegTP. So kostet das "verwaltungsmäßige Bearbeiten eines Verstoßes gegen Frequenzzuteilungsbedingungen, Auflagen oder die Frequenzzuteilungsverordnung" weiterhin 25 bis 1500 Euro. Für das "Ausführen eines mobilen Messeinsatzes am Ort des Gestörten" werden unverändert 900 Euro fällig - am "Ort des Störers" (ebenfalls unverändert) 600 Euro. Auch das "Ausführen eines stationären Messeinsatzes zum Ermitteln von Funksendern, die gegen Frequenzzuteilungsbedingungen, Auflagen oder die Frequenzzuteilungsverordnung verstoßen", kostet nach wie vor 250 bis 1500 Euro.

Die geänderte Gebührenverordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

- wolf -

 

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