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RegTP-Rundschreiben zu AFu-Notfunkübungen

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat in einem Rundschreiben darauf hingewiesen, dass Amateurfunk auch für Notfunkzwecke genutzt werden darf. Funkamateure dürfen zu diesem Zweck mit Zustimmung der RegTP auch Notfunkübungen durchführen.

Anlaß für diesen Hinweis sind mögliche Computerprobleme beim Übergang auf das Jahr 2000 ("Y2K-Problem") bei der Berücksichtigung des Jahres 2000 als Schaltjahr (29. Februar).

Das Rundschreiben der RegTP hat folgenden Wortlaut:

Zum kommenden Jahreswechsel und beim Übergang von Monat Februar auf März 2000 befürchten viele Institutionen einen Ausfall wichtiger Kommunikationswege. Sollte es trotz durchgeführter Vorsorgemaßnahmen dennoch zu Engpässen in der Kommunikation kommen, steht es jedermann frei, zu versuchen, sich die Möglichkeiten des Amateurfunks nutzbar zu machen. Auf der Grundlage des Paragrafen 2 Punkt 2 des Amateurfunkgesetzes in Verbindung mit Paragraf 15 Absatz 5 der Amateurfunkverordnung dürfen Funkamateure auch Übungen für solche Notfälle durchführen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
gez. Gabriel

 

- wolf -

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