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25. 08. 2006

EMV-Beiträge vor Gericht (II): Schriftliche Urteile wurden zugestellt

In Sachen "EMV-Beiträge für die Jahre 1999 bis 2002" hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt die schriftlichen Urteile ausgefertigt und den Prozessbeteiligten zugestellt.

In den offenbar weitgehend gleichlautenden Urteilen hat das Gericht die EMV-Beitragsbescheide der Bundesnetzagentur für die Jahre 1999 bis 2002 für rechtswidrig erklärt und die Bescheide der Kläger aufgehoben.

Bereits bei der mündlichen Verhandlung am 11. August 2006 hatte das Gericht unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass es die besagten EMV-Bescheide für rechtswidrig hält (das Funkmagazin berichtete).

In der jetzt vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung beanstandet das Gericht unter anderem, dass die Festsetzung der Beiträge für die Jahre 1999 bis 2002 gegen das in § 11 des EMV-Gesetzes enthaltene Kostendeckungsprinzip verstößt. So sei von der Behörde bei der Berechnung des EMV-Beitrages zunächst ein "Mittelwert" für das Jahr 1999 errechnet worden, der auf Zahlenmaterial des Vorjahres (1998) beruhte. Aus welchen Einzelposten sich dieser Mittelwert zusammensetzte und welche dieser Posten überhaupt für die Beitragsbemessung herangezogen werden durften, war nach Ansicht des Gerichtes aus dem von der Bundesnetzagentur vorgelegten Zahlenmaterial nicht klar ersichtlich.

Die Beitragshöhe wurde nicht für jedes Jahr gesondert berechnet, sondern durch eine "Mittelung der Einzeljahresbeiträge" bestimmt. Weil bereits der Ausgangswert für das Jahr 1999 fehlerhaft war, führt das nach Ansicht des Gerichts dazu, "dass die Beitragsfestsetzung für die Jahre 1999 bis 2002 insgesamt rechtswidrig ist."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Berufung einlegen.

- wolf -

 

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