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25.11.2016

"Freenet" jetzt auch mit digitaler Sprachübertragung

Im Jedermann-Kurzstreckenfunk "Freenet" ist seit 23. November 2016 auch digitale Sprachübertragung erlaubt. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat dazu in ihrem Amtsblatt mit Verfügung 54/2016 eine neue Allgemeinzuteilung veröffentlicht.

An den bisherigen sechs "Freenet"-Kanälen für analoge Sprachübertragung hat sich nichts geändert. Diese Kanäle sind jedoch jetzt auch zusätzlich für digitale Sprachübertragung freigegeben.

Außerdem ist jetzt im selben Frequenzsegment auf zwölf neu geschaffenen Kanälen im Bereich 149,021875 bis 149,115625 MHz digitaler Sprechfunk im 6,25-kHz-Raster zulässig.

Unverändert geblieben sind die maximal zulässige Strahlungsleistung von 0,5 Watt (ERP) sowie das Nutzungsverbot von "Freenet"-Geräten "im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb in Lagen oberhalb von 600m".

Mit der Freigabe von Analog-/Digital-Mischbetrieb auf bisher dem Analogbetrieb vorbehaltenen Frequenzen folgt die BNetzA einer Politik, die sie bereits Ende September 2016 beim Jedermann-Kurzstreckenfunk PMR446 begonnen hatte (das Funkmagazin berichtete). Während jedoch der PMR446-Mischbetrieb auf der Umsetzung der europäischene ECC-Decision (15)05 beruhte (der sich die BNetzA nicht entziehen wollte), ist die jetzt erfolgte "Freenet"-Regelung eine rein deutsche Angelegenheit.

Update: Die neue "Freenet"-Allgemeinzuteilung kann im Internet unter www.meinrufzeichen.de/docs/freenet2016.pdf heruntergeladen werden.

- wolf -

 

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