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SSB: Missverständliche Werbemails eines CB-Funk-Versandhändlers

Für Verwirrung haben E-Mails eines bayerischen CB-Funk-Versandhändlers gesorgt. In diesen E-Mails bewirbt der Versandhändler u.a. das CB-Funkgerät "President Jackson" mit dem Hinweis, es sei als eines der "ersten zugelassenen Geräte mit SSB" jetzt "endlich lieferbar". Der Betrieb dieses SSB-Gerätes sei "nur mit gesonderter Zulassung für Testzwecke" erlaubt; Infos gäbe es bei den "BAPT's". Ansonsten dürfe "nur auf 40 FM und 12 AM gefunkt werden".

Zur Klarstellung: Es hat bis zum jetzigen Zeitpunkt (Ende Januar 2002) seitens der Regulierungsbehörde keine "Freigabe" von SSB im CB-Funk gegeben. Die genannten "Zulassungen für Testzwecke" gibt es nicht. Frequenzzuteilungen für Versuchs- bzw. Demonstrationszwecke werden i.d.R. nur unter bestimmten Voraussetzungen bzw. zu bestimmten Anlässen befristet erteilt. Dies war zum Beispiel im vergangenen Jahr bei den Stadtfesten in Lüneburg und Hannover der Fall; dort durften bestimmte SSB-Geräte befristet betrieben werden (wir berichteten).

Der Sendebetrieb des besagten SSB-CB-Gerätes auf den den Kanälen 1-40 (FM) bzw. 4-15 (AM) ist erlaubt, sofern das Gerät - wie üblich - bei der RegTP "angemeldet" wurde.

Eine nationale Zulassung von Funkgeräten durch die RegTP (oder eine von der RegTP beauftragte Stelle) gibt es nicht mehr. Die Funkgeräte-Hersteller bzw. -Importeure können ihre Geräte praktisch "selbst zulassen", sofern diese den Regelungen des "Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) entsprechen.

- wolf -

Zu unserem obigen Beitrag erhielten wir von der Firma "Funkversand Kilian" folgende E-Mail:

"...bezugnehmend auf Ihre Reportage in FM Magazin - missverständliche Werbemail - teile ich Ihnen mit, daß ich das Mail mit dem BAPT Bayreuth habe absegnen lassen. Dort wurde mir mitgeteilt, daß das Mail so korrekt sei."

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Kilian Lichtenfels

Anmerkung der FM-Redaktion:

Natürlich steht es jedem Funkfreund frei, bei seiner RegTP-Außenstelle eine Frequenzzuteilung für Versuchs- oder Demonstrationszwecke zu beantragen. Wir weisen jedoch vorsorglich darauf hin, dass

1. eine Frequenzzuteilung für den Betrieb einer Funkstelle als Versuchsfunk 125 Euro kostet;

2. eine Frequenzzuteilung für den Betrieb einer Demonstrationsfunkanlage 62,50 Euro kostet und

3. bei Ablehnung eines solchen Antrages eine Gebühr erhoben wird, die bis zu 75 % der oben genannten Sätze betragen kann.

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


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