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Landgericht Nürnberg: Mailbox-Sysop darf User aussperren

Der Betreiber einer Amateurfunk-Mailbox darf einzelne Funker von der Nutzung der Mailbox aussperren. Diesen Schluß läßt eine Entscheidung des Landgerichts Nürnberg zu.

Einem Funkamateur war vom Sysop der Zugang zu einer Mailbox gesperrt worden. Den angeschlossenen Digipeater konnte der Funker dagegen frei benutzen. Der Funkamateur sah sich durch die Sperrung in seinen Rechten verletzt und erhob Klage beim Landgericht Nürnberg.

Das Landgericht kam zu dem Schluß, dass das Eigentumsrecht des Sysops an der Mailbox höher zu bewerten sei als das Interesse des Users an einer freizügigen Nutzung dieser Einrichtung. Aus diesem Grunde wies das Gericht die Klage ab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

- wolf -

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