FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News


26. 03. 2006

Neu ab 24. März: Elektroschrott muss kostenlos entsorgt werden

Ausgediente Funkgeräte und andere elektrische Haushaltsgeräte dürfen seit 24. März 2006 nicht mehr in den Hausmüll geworfen werden, sondern müssen über kommunale Sammelstellen fachgerecht entsorgt werden. Dies geht aus dem sogenannten Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hervor, das vor einem Jahr, am 24.03.2005 in Kraft trat.

Das Gesetz regelt das "Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten". Geräte, die nach dem 24. März 2006 von Herstellern bzw. Importeuren neu in den Handel gebracht werden, müssen mit einem Symbol, das eine durchgestrichene Mülltonne darstellt, gekennzeichnet sein. Die Rücknahme solcher Geräte durch die Sammelstellen muss kostenlos erfolgen. Das Sammelsystem wird von den Geräte-Herstellern bzw. Importeuren finanziert.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz basiert u.a. auf der europäischen Richtlinie 2002/96/EG, auch bekannt als "WEEE-Richtlinie". Die Richtlinie sieht vor, dass bei ausgedienten Funkgeräten und anderen Geräten der Informationstechnik bis zum Jahresende 2006 mindestens 65% der Bauteile und Werkstoffe (bezogen auf das Gesamtgewicht des Gerätes) wiederverwertet werden sollen.

Am 1. Juli 2006 tritt eine weitere Regelung des Elektro- und Elektronikgesetzes in Kraft. Ab diesem Datum dürfen neu in Verkehr gebrachte Geräte bestimmte Schadstoffe (z.B. Blei, Cadmium, Quecksilber) nicht mehr enthalten. Die Umstellung auf "schadstofffreie" Produktion ist auch für die Hersteller bzw. Importeure von CB-Funkgeräten mit erheblichen Kosten verbunden. Es ist anzunehmen, dass weniger nachgefragte Geräte, bei denen sich die Umstellung wirtschaftlich nicht "lohnt", aus dem Sortiment genommen werden.

- wolf -

 

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