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Hobbyfunk-News


26.07.2011

Rechtsanwalt Riedel: Neue aktuelle Fälle...

Der in Hobbyfunk-Kreisen bekannte Rechtsanwalt Michael Riedel schildert auf seiner Homepage zwei aktuelle Fälle, zu denen in letzter Zeit Gerichtsentscheidungen ergangen sind.

Im ersten Fall geht es um einen "Radioamateur", der verdächtigt wurde, Betreiber des Piratensenders "Radio Dr. Tim" zu sein. Auf Betreiben der Bundesnetzagentur erließ das Amtsgericht Bonn im März 2009 eine Durchsuchungsanordnung gegen den Betroffenen. Bei der anschließenden Durchsuchung wurden u.a. selbstgebaute, nicht in Betrieb befindliche Sender sowie diverse Bauteile und QSL-Karten von "Radio Dr. Tim" sichergestellt. Im April 2010 hob das Landgericht Bonn die Durchsuchungsanordnung auf, weil das Amtsgericht Bonn seinerzeit für den Erlass der Anordnung nicht zuständig war. Der Betroffene erhielt daraufhin seine sichergestellten Gegenstände zurück. Im August 2010 stellte die Bundesnetzagentur dem Betroffenen einen Bußgeldbescheid über 5000 Euro zu, gegen den dieser Einspruch einlegte. Nach einigem Hin und Her gab das Amtsgericht Bonn das Verfahren letztendlich im Juni 2011 mangels hinreichenden Tatverdachts an die Bundesnetzagentur zurück - unter anderem deshalb, weil das Gericht die von der Behörde vorgebrachten Beweise für unverwertbar hielt. Dennoch nahm die Bundesnetzagentur den Bußgeldbescheid bis heute nicht zurück.

Rechtsanwalt Riedel merkt zu diesem Fall an, dass die Behörde verpflichtet sei, den Bußgeldbescheid aufzuheben. "Eine Aufrechterhaltung des Tatvorwurfs und der Forderung durch den Bußgeldbescheid und die Verfahrensverzögerung" - so Rechtsanwalt Riedel - "dürften dem Anspruch auf ein faires Verfahren aus Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der Unschuldsvermutung, dem Grundsatz des Verbrauchs der Vorwerfbarkeit und dem Willkürverbot als Kernprinzipien des Rechtsstaates zuwiderlaufen".

In zweiten geschilderten Fall geht es um einen Funkamateur, dem vorgeworfen wurde, "seit 2003 trotz Verzicht auf sein Rufzeichen eine Amateurfunkstelle betrieben zu haben". Die Bundesnetzagentur erwirkte im April 2010 beim Amtsgericht Bonn eine Durchsuchungsanordnung. Im August 2010 hob das Landgericht Bonn diese Durchsuchungsanordnung wieder auf, weil es der Auffassung war, dass für den Erlass der Anordnung nicht das Amtsgericht Bonn, sondern das Amtsgericht Rosenheim zuständig gewesen wäre. Im Juni 2011 stellte das Amtsgericht Bonn das Verfahren gegen den Betroffenen ein, weil es "eine Ahndung nicht für geboten hielt".

Bemerkenswert an diesem Fall ist u.a., dass dem Rechtsanwalt des Betroffenen, der Antrag auf Akteneinsicht gestellt hatte, eigenen Angaben zufolge von der Bundesnetzagentur nur eine Aktenkopie ausgehändigt wurde, in der "nahezu alle persönlichen Daten, insbesondere von Zeugen, geschwärzt wurden". Erst nach einer gerichtlichen Entscheidung und Bestellung zum Pflichtverteidiger erhielt der Anwalt vollständige Akteneinsicht.

Eine ausführliche Schilderung dieser Fälle ist auf der Homepage von Rechtsanwalt Riedel unter www.lawfactory.org/html/news.html zu finden.

- wolf -

 

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