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Brüssel: Keine Einigung in Sachen "Powerline"

Am 16. Oktober fand in Brüssel ein Workshop der Europäischen Kommission zum Thema "Powerline Communications" (PLC, Datenübertragung auf Stromleitungen) statt.

Die EU beabsichtigt, mittelfristig eine europaeinheitliche Norm für PLC zu schaffen, in der auch die Störstrahlungs-Grenzwerte dieses Datenübertragungs-Verfahrens definiert sind. Bisher sind diese Grenzwerte in den einzelnen EU-Mitgliedsländern unterschiedlich geregelt. In Deutschland sind sie in der sogenannten "Nutzungsbestimmung 30" (NB 30) festgelegt.

Das Brüsseler Treffen machte deutlich, dass es offensichtlich nicht möglich ist, die Interessen der gewerblichen Powerline-Anbieter und die der Funknutzer des Kurzwellenbereichs unter einen Hut zu bringen. Die Anbieter von Powerline-Technik fordern eine Absenkung der Störstrahlungs-Grenzwerte, damit sie mit relativ hohen Sendepegeln arbeiten können. Mit den bisherigen niedrigen Pegeln, wie sie zum Beispiel die NB 30 vorsieht, ist eine fehlerfreie Datenübertragung auf Stromleitungen schwer zu realisieren. Die Senderbetreiber und die sonstigen Nutzer des Kurzwellenbereichs befürchten, dass durch eine Herabsetzung der PLC-Grenzwerte Störungen entstehen, die eine terrestrische Nutzung der Kurzwelle auf Dauer unmöglich machen werden.

Einer Meldung des Amateurfunk-Rundspruchs "HamRadio 2day" zufolge hatten 48 Personen und Organisationen Stellungnahmen zu dem Meeting eingereicht, davon kamen 21 von Funkamateuren bzw. deren Interessenvertretungen und fünf von Rundfunkanstalten.

Die Funkamateure sprachen sich vehement gegen die Einführung von Powerline aus. Die Rundfunkanstalten sehen ihre Investiitionen in den digitalen Rundfunk "DRM" gefährdet. Sie betrachten - ebenso wie z.B. Sicherheitsdienste und das Militär - die deutschen NB-30-Grenzwerte als äußerstes hinnehmbares Limit.

Die politischen Vertreter der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zeigten Uneinigkeit. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit favorisiert nach Angaben des DARC "für den deutschen Wirtschaftsraum" eine Lösung auf Basis der bisherigen NB 30.

Wie eine endgültige europaeinheitliche Regelung aussehen wird, ist derzeit völlig offen.

- wolf -

 

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