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Wirtschaftministerium: Kein Schutz vor Funkstörungen durch ADSL

Das Bundeswirtschaftsministerium hat erklärt, daß es keinen Schutz der Rundfunkfrequenzbereiche vor Störungen durch das neue Highspeed-Datenübertragungsverfahren ADSL geben wird. Dies berichtet die Fachzeitschrift "Funk-Telegramm".

Nach Angaben des "Funk-Telegramms" fand am 5. Mai 1999 ein internes Gespräch zwischen der Bund-Länder-Kommission und Vertretern der ARD statt. Die ARD hatte massive Bedenken wegen möglicher Funkstörungen durch ADSL vorgebracht. Das Bundeswirtschaftsministerium wies diese Einwände komplett zurück. Es vertrat die Auffassung, daß Rundfunk in seiner bisherigen Form ein "Auslaufmodell" sei, das gegenüber neuen Technologien nicht schutzwürdig sei. Lediglich einige sicherheitsrelevante Funkanwendungen würden vor Störungen geschützt werden.

ADSL (wird von der Telekom als "T-DSL" vermarktet) ist ein Highspeed-Datenübertragungsverfahren, bei dem Daten mittels eines Hochfrequenzträgers auf normalen Telefonleitungen übertragen werden. Weil Telefonleitungen nicht abgeschirmt sind, kommt es entlang der Leitungen zu Störungen. Davon kann unter anderem auch der CB-Funk betroffen sein.

- wolf -

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