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DFA-Herbsttagung am 27.09. in Lüdenscheid (Rückblick)

Am 27.09.2003 fand in Lüdenscheid (Nordrhein-Westfalen) die Herbsttagung der Deutschen Funk-Allianz (DFA) statt.

Anwesend waren 14 stimmberechtigte Delegierte aus acht Mitgliedsvereinigungen. Als Gäste waren die stellvertretende Bürgermeisterin, Lisa Seuster, sowie Vertreter von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Wählervereinigung "Lüdenscheider Liste" erschienen. Die Presse war durch Mitarbeiter der "Lüdenscheider Nachrichten", der "Westfälischen Rundschau" und des "FM-Funkmagazins" vertreten.

Grußworte übermittelten unter anderem der Bundestagsabgeordnete Hubertus Heil und der Geschäftsführer der Firma Stabo, Helmuth Bormann, sowie Thomas Katz.

Hubertus Heil, der auch dem Beirat der Regulierungsbehörde angehört, erklärte sich bereit, bei Problemen auch weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Helmuth Bormann betonte, es sei ihm ein echtes Bedürfnis, der DFA für ihr Engagement zu danken. Thomas Katz bat die Teilnehmer der Tagung, eine Unterschriftenaktion der "Sächsischen Zeitung" zum Wiederaufbau der vom Elbehochwasser zerstörten Weißeritztalbahn zu unterstützen.

Der Vorsitzende der DFA, Harald Westermann wies in seinem Tätigkeitsbericht u.a. auf die Diskussionsveranstaltung hin, die am 12. April 2003 auf der Burg Feuerstein stattfand (wir berichteten). Dort war von Franz Ahne (DAKfCBNF) als eine mögliche Basis für eine Zusammenarbeit von DFA und DAKfCBNF ein Gesellschaftsvertrag gemäß § 705 BGB vorgeschlagen worden. Westermann erklärte, zu einer Zusammenarbeit auf dieser Basis sei die DFA nicht gewillt und nicht in der Lage, unter anderem deshalb, weil dies auch Geld koste.

Zur "Gebührenfreiheit" im CB-Funk meinte Westermann, dies habe die DFA schon seit fünf Jahren in ihrem Programm gefordert. Die DFA habe daran mitgearbeitet - so wie auch zum Beispiel die Firma Stabo, der Deutsche Aero-Club und andere daran mitgewirkt hätten. Der einzige - so Westermann - der sich nicht darum bemüht habe, sei der DAKfCBNF gewesen.

Harald Westermann bemängelte einen Beitrag im Funkforum, in dem Alexander Eisele behauptete, Westermann habe doch selbst in einem Interview die Beibehaltung der CB-Funk-Gebühren gefordert. Das Zitat sei zwar richtig, aber unvollständig wiedergegeben. Er, Westermann, habe die Gebühren nur für den Fall gutgeheißen, dass alle CB-Funker, also auch die "CEPT-Funker", zur Zahlung herangezogen würden.

Die DFA hatte im vergangenen Halbjahr keine Neuzugänge zu verzeichnen. Das Fördermitglied Felix Münzer hat seine Fördermitgliedschaft zum 31.12.03 gekündigt. Die Zahlungsmoral einiger Mitgliedsverbände ist nach Angaben von Westermann schlecht - es habe Rückbuchungen und verspätete Zahlungen gegeben. Die Mitgliedsvereinigung "Funkgemeinschaft Colonia" ist nach Angaben von Westermann praktisch aufgelöst, nachdem der Colonia-Vorsitzende und dessen Stellvertreter ihren Verein verlassen hatten. Die "Funkgemeinschaft Colonia" bleibt formal bis zum Jahresende Mitglied in der DFA. Danach formiert sie sich neu und wird dann unter dem Namen "CB-Freunde Bergisch-Land" erneut einen Antrag zur Aufnahme in die DFA stellen.

Die DFA vergab zwei Ehrungen:

Burkhard Heid wurde der Titel "Ehrenpräsident", verbunden mit einer Ehrenmitgliedschaft, verliehen. In einer Laudatio würdigte Harald Westermann die Arbeit von Heid. Dieser habe sich "in über 20 Jahren darin befleißigt (...), den CB-Funkern in Deutschland die Rechtsstellung zu verschaffen, welche aus der Natur der Sache diesen wohl zustehe, aber leider niemals von selbst von den Verwaltungsvertretern zugestanden wurde".

Hans-Werner Hoppe erhielt den "Deutschen CB-Funk-Friedenspreis". Dieser Preis wurde im Jahre 1993 von Burkhard Heid in Form eines Wanderpokals gestiftet. Die bisherigen Preisträger waren der heutige Vorsitzende der DFA, Harald Westermann, und die Marienhagener CB-Funkerin Ingeborg Rödiger.

Dieter Löchter erstattete Bericht über die Arbeit der Europäischen CB-Föderation (ECBF). Die ECBF habe eine Untersuchung abgeschlossen, mit der festgestellt werden sollte, welchen Störeinfluß 4-Watt-CB-Funkgeräte auf Geräte der Unterhaltungselektronik haben. Bei dieser Untersuchung habe sich herausgestellt, dass nahezu alle getesteten Geräte der Unterhaltungselektronik die Normen für Störfestigkeit nicht einhalten. Nur die Geräte der Firma Philips hätten eine rühmliche Ausnahme gemacht. Fernziel dieser Aktion ist es, nachzuweisen, dass CB-Funkgeräte bei Einhaltung der Normen keine Störungen in Geräten der Unterhaltungselektronik verursachen. Aufgrund dieser Erkenntnis will die ECBF dann eine Sendeleistungserhöhung für SSB auf circa 10 bis 12 Watt durchsetzen.

Löchter wies auch darauf hin, dass die Arbeit der ECBF mit erheblichen Kosten verbunden ist. So habe die ECBF für die Arbeit an der "SSB-Norm" EN 300 433 insgesamt ca. 118.000 Euro aufgebracht.

DFA-Ehrenbeirat Mathias Czaja nahm Stellung zu der neuen CB-Funk-Allgemeinzuteilung. Er vertrat die Auffassung, dass die Allgemeinzuteilung wegen mangelnder Rechtsgrundlage im TKG in ihrer Rechtswirksamkeit strittig sei. Problematisch sei auch Rückwirkung der Verfügung zum 1.1.2003, weil die RegTP seit Beginn dieses Jahres bereits Gebühren für SSB-Frequenzzuteilungen erhoben hat, die nach der neuen Allgemeinzuteilung gar nicht mehr benötigt werden.

Zu den laufenden Klagen merkte Czaja an, dass am 16. Januar 2004 eine mündliche Verhandlung beim Verwaltungsgericht Köln anstehe. Die "Untätigkeitsklagen" gegen die RegTP lägen zur Zeit "auf Eis".

Franz Hornauer von CB-Verein Mangfalltal berichtete von zwei Briefen, die er an das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) sowie an den Bundeskanzler geschrieben hatte.

In seinem Schreiben an das BMWA kritisierte er u.a. den Entwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes. Die in diesem Entwurf vorgesehene Möglichkeit, auch für allgemeingenehmigte Funkanlagen Frequenznutzungsbeiträge erheben zu können, führe zu einer "verfassungsrechtlich äußerst bedenklichen Entwicklung". Es werde damit in das Bestandsrecht der bisherigen Betreiber von "CEPT-Geräten" eingegriffen . Außerdem führe eine Beitragspflicht allein für deutsche CB-Funker zu einer Benachteiligung gegenüber CB-Funkern in anderen EU-Ländern. Damit, so Hornauer, sei der Gleichheitsgrundsatz verletzt. Er regte an, neue Frequenzbänder im VHF-, UHF- und SHF-Bereich für Jedermannfunkanwendungen freizugeben. In diesen Frequenzbereichen sei eine störungsfreie Kommunikation möglich und die meisten CB-Funker seien auch bereit, dafür Gebühren zu bezahlen.

In dem Brief an den Bundeskanzler wies Franz Hornauer auf die Richtlinienkompetenz des Kanzlers gemäß Art. 65 des Grundgesetzes hin. Durch die "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit würden die CB-Funker an der Ausübung fundamentaler Rechte gehindert. Hornauer legte dar, dass die Anwendung der "10-Watt-EIRP-Regelung" aus der BEMFV bei CB-Funkanlagen zu grotesk praxisfremden Werten führt. Außerdem bemängelte Hornauer, dass die RegTP seiner Auffassung nach gesetzgebende sowie gesetzausführende Aufgaben wahrnimmt und auch bei der Verfolgung von Verstößen gegen Vorschriften sowie tätig wird. Damit verstoße sie gegen das Gewaltenteilungsprinzip. Hornauer schlug ferner vor, die RegTP aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit herauszunehmen, stark zu verkleinern und einem anderen fachkompetenten Ministerium oder dem Bundeskartellamt anzugliedern.
(Anmerkung der Red.: Auch das Bundeskartellamt gehört dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit an)

Das BMWA antwortete lapidar, dass auch CB-Funker Vorschriften des Telekommunikationsgesetz und emissionsschutzrechtliche Vorschriften beachten müssen und ihre Funkanlagen dem "Gesetz über Fernmeldeanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen unterliegen. Die RegTP sei lediglich ausführendes Organ.

Der neue Ehrenpräsident der DFA, Burkhard Heid, nahm in einem "Grundsatzkurzreferat" Stellung zur "Situation des CB-Funks in Deutschland", zu den möglichen Auswirkungen eines neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) und zu der neuen CB-Funk-Allgemeinzuteilung. Heid wies unter anderem darauf hin, dass im Referentenentwurf des neuen TKG eine Klausel enthalten ist, die besagt, dass auch Allgemeinzuteilungen einer Beitragspflicht unterliegen. Heid kritisierte die Befugnisse, die dem TKG-Entwurf zufolge der RegTP zugesprochen werden sollen, z.B einstweilige Anordnungen, Zeugenvernehmungen und die Beschlagnahme von Gegenständen. (Anmerkung der Red.: Es handelt sich dabei im wesentlichen um die Befugnisse der bisherigen RegTP-Spruchkammern gem. §§ 73 bis 79 TKG.) Damit, so Heid, "hätte Deutschland eine weitere 'Polizei' - und zwar die Frequenzpolizei". Er kritisierte, dass man zu diesen Themen "vom DAKfCBNF [...] nichts hört und sieht" und mahnte die "notwendige Solidarität" im CB-Funk an. Heid möchte zwar "ausdrücklich betont wissen, dass eine Zusammenarbeit im internationalen Kontext mit der ECBF dringendst erforderlich ist", dies könne jedoch "nicht unter der Federführung eines der Verbände geschehen".

Heid zog Parallelen zur derzeitigen Situation im Irak (Zitat:) "Aus der großen Politik kommt mir dabei das Beispiel des Krieges im Irak in meine Gedanken. Die USA beginnen mit Großbritannien diesen Krieg, erobern mit einer Übermacht dieses Land und setzen den dortigen Diktator ab. Nachdem die Angreifer nunmehr angesichts ihrer durch Heckenschützen zu Tode gekommenen toten Soldaten nicht mehr weiter wissen und können, wenn man sich an die UNO, um sich unliebsamer Aufgaben - aber nicht unter dem Verzicht des eigenen Generalkommandos - zu entledigen. Genau so kommt es mir im angeblichen Bestreben nach angeblich vertrauensvoller Zusammenarbeit der CB-Verbände beim DAKfCBNF vor." (Zitat Ende)

Aufgrund der "aktuellen Beschlussfassung im DAKfCBNF, die CB-Beiträge beizubehalten zu lassen", bestünden zwischen den CB-Verbänden "gravierende Unterschiede". Heid empfahl den DFA-Delegierten, den Beschluss der letzten Tagung, der einen Besuch des DFA-Vorstands bei der kommenden DAKfCBNF-Herbsttagung vorsah, noch einmal "zu überprüfen". (Siehe dazu auch den nächsten Absatz. Red.) Die DFA könne "ihre Aufgabe hervorragend auch ohne den DAKfCBNF und insbesondere ohne dessen Wunsch nach Vorherrschaft" meistern. Die neuen Regelungen aus dem Amtsblatt Nr. 18 würden dies anschaulich aufzeigen.

Der CB- und Packet-Radio-Stammtisch Märkischer Kreis (CB-PR-MK) stellte den Antrag, die Bemühungen um Zusammenarbeit zwischen DFA und DAKfCBNF so lange ruhen zu lassen, bis sich der gesetzliche Vertreter des DAKfCBNF an die DFA wendet. Dieser Antrag wurde von den Delegierten einstimmig angenommen. Als Folge dieses Beschlusses entfällt auch der Besuch des DFA-Vorstands bei der DAKfCBNF-Herbsttagung am 11. Oktober in Dahlen (Sachsen).

Ein Antrag, für die Mitglieder der DFA eine Rechtsschutzgruppenversicherung abzuschließen, wurde vertagt. Zu diesem Punkt sollen erst Details über die entstehenden Kosten und die Geschäftsbedingungen der einzelnen Versicherungen eingeholt werden.

Die nächste Tagung der DFA wird im Frühjahr 2004 in Freden a. d. Leine (Niedersachsen) stattfinden. Ausrichter wird der Funkclub Leinetal sein.

- wolf -

Links zu diesem Beitrag:

Fotos von der DFA-Tagung:
www.deutsche-funk-allianz.de/News/HT2003/ht2003.html

Protokoll der DFA-Tagung:
www.deutsche-funk-allianz.de/Termine/DFA-Tagung/dfa_tagung.html#270903

Laudatio des DFA-Vorsitzenden Harald Westermann zur Verleihung der Ehrenpräsidentschaft an Burkhard Heid (Audio-File, kurzer Ausschnitt):
www.deutsche-funk-allianz.de/News/HT2003/laud03.mp3

 

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