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RegTP-Umfrage: Kaum Interesse an Hobbyfunk auf C-Netz-Frequenzen

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat im Amtsblatt 10/2001 die Ergebnisse ihrer Umfrage zur Nutzung der ehemaligen C-Netz-Frequenzen veröffentlicht.

Bei der Behörde gingen dazu insgesamt 22 Stellungnahmen ein. Fast alle Vorschläge sehen eine kommerzielle Nutzung der Ex-C-Netz-Frequenzen vor. Lediglich ein (!) Einsender machte den Vorschlag, in diesem Frequenzbereich ein "neues offenes CB-Funkband" anzusiedeln.

Der Deutsche Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) hatte im Vorfeld erklärt, er habe sich an der RegTP-Umfrage beteiligt und einen Vorschlag eingereicht, der Nutzungen für "Fonie, Datenübertragung und Umsetzer" vorsieht. Die Deutsche Funk-Allianz (DFA) hatte keinen Vorschlag eingereicht. Sie vertritt die Auffassung, dass eine Nutzung der Ex-C-Netz-Frequenzen "zu teuer im Hinblick auf die laufenden Gebühren und den hohen Anschaffungspreis der Geräte" sei.

- wolf -

 

Nachfolgend der volle Wortlaut der RegTP-Mitteilung:

Mitteilung Nr. 286/2001

Abfrage über die Änderung der Nutzung der Frequenzbereiche 450 - 455,74 MHz und 460 - 465,74 MHz (Frequenzbereich des ehemaligen C-Netzes)

Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen (ohne Wertung)

Die DeTeMobil Deutsche Telekom MobilNet GmbH hat mit Wirkung vom 31.12.2000 auf die Lizenz zum Errichten und Betreiben ihres analogen zellularen Mobilfunknetzes und auf die Nutzung der im Rahmen dieser Lizenz zugeteilten Frequenzen verzichtet. Aus diesem Grund hatte die RegTP (Amtsblatt 3/2001 vom 14.2.01, Vfg 11/2001) Interessenten gebeten, Vorschläge und Vorstellungen über neue Nutzungen der beiden Frequenzbereiche zu machen. Insgesamt sind 22 Stellungnahmen bei der RegTP eingegangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen lassen sich wie folgt einteilen:

Betriebs-/Bündelfunk: Von den 22 eingegangenen Stellungnahmen aus Industrie-, Handel-, Betreiber- und Anwenderseite sprechen sich sieben für den Betriebs- und Bündelfunk aus. Hierbei plädieren vier Kommentatoren für den digitalen Bündelfunk, ein Kommentator für digitale Bündel- und Betriebsfunkdienste, ein Kommentator für analogen und digitalen Betriebsfunk und ein Kommentator für P(A)MR (professioneller Mobilfunk). Zwei der angeführten Kommentatoren wollen den ausschließlichen Einsatz von TETRA. Zwei potentielle Interessenten sprechen sich für den Frequenzbereich von 450 - 453 / 460 - 463 MHz aus, ein Anwender spricht sich für ein Frequenzspektrum von jeweils 4 MHz aus und zwei Hersteller wollen den gesamten vorgesehenen Frequenzbereich belegen. Für eine regionale Bündelfunkanwendung sind zwei Einsender, während ein Einsender sowohl für den lokalen, den regionalen und einen bundesweiten und ein weiterer Einsender für einen lokalen und regionalen Einsatz ist.

Datenfunk: Für Datenfunkanwendungen sprechen sich insgesamt sieben Einsender aus. Zwei Hersteller würden für einen Ortungs- und Datenfunk als öffentliches Mobilfunknetz jeweils vier Frequenzpaare mit einer Kanalbreite von 12,5 kHz benötigen. Für öffentliche Messaufgaben wie Umweltschutz, Kernreaktor- und Verkehrsüberwachung sprechen sich vier Kommentatoren aus. Hierzu möchte ein Anwender das gesamte vorgesehene Frequenzspektrum nutzen, während ein anderer Kommentator nur jeweils 1 MHz nutzen möchte. Für die Realisierung eines öffentlichen Datenfunknetzes mit einem Frequenzbedarf von jeweils 4,3 MHz spricht sich ein Einsender einer Stellungnahme aus.

Telemetrie- und Fernwirkanwendung: Insgesamt drei Einsender wollen den vorgesehenen Frequenzbereich ganz (ein Einsender) bzw. jeweils 2 MHz (zwei Einsender) für Telemetrie- und Fernwirkanwendungen nutzen. Ein Kommentar sieht einen erheblichen Bedarf für die Übertragung von medizinischen Daten einschließlich der Patientenüberwachung. Die beiden anderen Einsender sehen eine Nutzungsmöglichkeit in der Steuerung von Maschinen und Anlagen in der Industrie, in der Übertragung von Daten und Messsignalen von kommunalen Wasserversorgungsanlagen oder Verkehrsleitanlagen, in vernetzten Computersystemen sowie bei Alarmanlagen zur Objekt- und Personensicherung.

GSM 450/900: Zwei Anwender sehen die Möglichkeit, durch Umwidmung frei gewordene Frequenzen im Bereich E-GSM für digitale Mobilfunkanwendungen nach dem GSM-Standard vorzusehen. Dies soll folgendermaßen geschehen: Die C-Netz-Frequenzen werden dem Bündelfunk zugeordnet, die bisher für Mobilfunkanwendungen vorgesehenen Frequenzen im Bereich 870 - 876 MHz und 915 - 921 MHz werden dem taktischen Richtfunk des militärischen Bedarfsträgers (takt. mil. RiFu) zugewiesen. Die nunmehr frei gewordenen Frequenzen des takt. mil. RiFu sollten danach für Mobilfunkanwendungen nach dem GSM-Standard den E-Netzen zuwiesen werden. Einer der o. a. Kommentatoren sieht in einer zweiten Variante eine direkte Nutzung gemäß "GSM 450-Standard".

Sonstige Frequenznutzungen: Mit einem Bedarf von jeweils 1 MHz sprechen sich zwei Kommentatoren für bundesweite öffentliche "Funkrufanwendungen" aus. Einer der o. a. Einsender sieht z. B. die Anwendung in der Versorgung von Kraftfahrzeugen mit Verkehrs- und anderen Informationen. Ein anderer Einsender sieht eine Frequenznutzung mit 30 Frequenzpaaren für einen sog. "digitalen Taxifunk". In der letzten Stellungnahme wird vorgeschlagen, in dem angegebenen Frequenzbereich jeweils 0,5 MHz für ein sog. "neues offenes CB-Funkband" zu öffnen.

Weiteres Verfahren

Nach weiterer Auswertung und Bewertung der Stellungnahmen der Interessenten wird ein Entwurf erarbeitet, der Aussagen zum zukünftigen Nutzungszweck bzw. zu den insoweit erforderlichen Frequenznutzungsbedingungen in den Frequenzbereichen 450 - 455,74 MHz und 460 - 465,74 MHz enthalten wird. Das weitere Verfahren richtet sich nach den Vorschriften der Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung vom 26.4.2001 (BGBl. I S. 827).

214-4 B 5312


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