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28.10.2015

BNetzA veröffentlicht Entwurf der neuen CB-Funk-Allgemeinzuteilung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 28. Oktober 2015 in ihrem Amtsblatt Nr. 20 den Entwurf der neuen CB-Funk-Allgemeinzuteilung veröffentlicht.

Im Vergleich zur bisherigen Allgemeinzuteilung enthält der Entwurf nur wenige Änderungen:

Die übrigen Änderungen sind weitgehend redaktioneller Art.

Die neue CB-Funk-Allgemeinzuteilung soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten und bis Ende 2025 befristet sein. Die Gültigkeit der bisherigen Allgemeinzuteilung läuft Ende dieses Jahres aus.

Interessierte Funkfreunde haben die Möglichkeit, den Entwurf der neuen CB-Funk-Allgemeinzuteilung zu kommentieren. Kommentare können per E-Mail als Word- oder PDF-Dokument mit dem Betreff 225-9 CB-Funk" an referat225@bnetza.de oder in Papierform an die Bundesnetzagentur, Referat 225, Canisiusstraße 21, 5122 Mainz geschickt werden. Einsendeschluss ist der 30. November 2015.

Die BNetzA beabsichtigt, die Kommentare im Original auf ihrer Website zu veröffentlichen. Deshalb muss bei der Einreichung von Kommentaren das Einverständnis zur Veröffentlichung erklärt werden.

Der Entwurf der neuen CB-Funk-Allgemeinzuteilung kann im Internet unter http://tinyurl.com/entwurf-cbfunk heruntergeladen werden.

- wolf -

Nachtrag:
Ersatzlos entfallen ist im Entwurf auch die bisherige Beschränkung auf die Betriebsart "Simplex (Wechselsprechen auf einer Frequenz)".

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


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