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Hobbyfunk-News


29.09.2008

BNetzA: Keine Beanstandung von Freenet-Gateways - aber Einschränkungen möglich

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat erneut bestätigt, dass sie die Verwendung von Freenet-Funkgeräten in HF-Gateways nicht beanstandet.

In einem Schreiben an den Vorsitzenden der Deutschen CB-Funk-Organisation (DCBO), Thomas Pfannebecker, teilte die Behörde mit, dass die Ankopplung eines Funkgeräts an ein anderes Medium (z.B. das Internet) "nicht unmittelbarer Gegenstand der Frequenzregulierung" sei. Eine nahezu wortgleiche Auskunft hatte die BNetzA bereits im vergangenen Monat einem CB-Funker aus Hessen erteilt (das Funkmagazin berichtete).

In dem Schreiben an Thomas Pfannebecker weist die BNetzA allerdings zusätzlich darauf hin, dass sie sich im Falle einer '"erheblichen Erhöhung des Funkverkehrs" Einschränkungen vorbehält. Dazu heißt es in der Auskunft der BNetzA wörtlich:

"Nicht abschließend geklärt ist die Frage, ob ein derartiger Betrieb (gemeint ist Gateway-Betrieb -Red.) zu einer erheblichen Erhöhung des Funkverkehrs und somit zur Gefährdung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung führt. Sollten diesbezügliche Erfahrungen vorliegen, ist nicht auszuschließen, dass einschränkende Bestimmungen hinsichtlich der Verbindung von Funkanlagen mit dem Internet festgelegt werden, wie beim CB- Funk durch die Beschränkung auf diskrete Kanäle bereits praktiziert.

Bis auf weiteres wird im Sinne einer liberalen Handhabung der Frequenzregulierung auf Beanstandungen des Betriebs der genannten Funkanwendungen verzichtet." (Ende des Zitats)

Der volle Wortlaut des Schreibens ist auf der Homepage der DCBO unter www.dcbo.net/php/readarticle.php?article_id=276 zu finden.

In der Vergangenheit hatte es Verwirrung gegeben, weil die BNetzA-Außenstelle Mülheim in einem Bußgeldverfahren eine gegensätzliche Rechtsauffassung vertrat. Sie meinte, dass der Betrieb eines "Freenet"-Geräts als HF-Gateway nicht zulässig sei (das Funkmagazin berichtete).

- wolf -

 

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