FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News


29.10.2011
Update: 01.11.2011

Schweiz: Betrieb von 80-Kanal-Geräten künftig verboten?

Die Schweiz möchte in Zukunft offenbar den Betrieb von umschaltbaren 80-Kanal-CB-Funkgeräten in ihrem Land unterbinden. Diesen Schluss lässt eine Antwort zu, die das schweizerische "Bundesamt für Kommunikation" (BAKOM) der Firma Alan Electronics erteilte.

Die Firma Alan Electronics hatte unter anderem ihre neuen CB-Funkgeräte "AE 6790" und "AE 6891" beim BAKOM "notifiziert" - d.h. sie hat der Behörde mitgeteilt, dass sie diese Geräte demnächst auf den Schweizer Markt bringen möchte. (Eine solche "Notifizierung" muss jeder Hersteller vor der Markteinführung eines neuen Funkgeräts in einem europäischen Land bei der jeweiligen nationalen Fernmeldeverwaltung vornehmen.)

Das BAKOM antwortete, dass die Geräte wegen der Umschaltmöglichkeit auf die deutschen Kanäle 41 bis 80 und die britischen "UK-Kanäle" nicht dem schweizerischen "nationalen Frequenzzuweisungsplan" entsprechen würden. Der Betrieb dieser Geräte sei deshalb in der Schweiz nicht zulässig. Die Geräte dürften zwar auf den Markt gebracht werden, der Hersteller müsse jedoch auf der Verpackung und in den beigelegten Unterlagen deutlich sichtbar darauf hinweisen, dass sie in der Schweiz nicht betrieben werden dürfen.

Eine ähnliche Regelung gab es in der Schweiz bisher nur bei kombinierten PMR446/LPD-Geräten. Sie dürfen dort ebenfalls nicht betrieben werden dürfen, weil der LPD-Frequenzbereich in der Schweiz nicht erlaubt ist. Bei CB-Funk-Geräten ist ein solches restriktives Verhalten jedoch neu.

Der schweizerische CB-Verband SCBO reagierte verwundert: Nach seiner Auskunft gibt es eine Absprache mit dem BAKOM, die besagt, dass die Benutzung von CB-Multinormgeräten in der Schweiz zulässig ist, solange eine in der Schweiz zulässige Norm eingestellt ist.

Bürger, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und umschaltbare 80-Kanal-Geräte während eines vorübergehenden Aufenthalts (weniger als ein Monat) in der Schweiz betreiben möchten, sind von möglichen Betriebsverboten nicht betroffen. Sie dürfen derartige Geräte nach wie vor auf Grund der "multilateralen Vereinbarung" (Circulation Card) bis Ende 2012 in der Schweiz auf den dort zugelassenen Kanälen betreiben.

- wolf -

Update vom 01.11.2011:
Das BAKOM hat seine Haltung wieder geändert und die ablehnenden Bescheide aufgehoben.
Siehe dazu unsere Meldung
"Schweiz lenkt ein: 80-Kanal-Geräte weiterhin zulässig"

 

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