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Powerline: "Nutzbarmachung zur Zeit nicht möglich"

Eine flächendeckende Einführung von "Powerline Communication" (PLC) wird sich möglicherweise verzögern. Diesen Schluß läßt eine Mitteilung der RegTP zu, die im Amtsblatt Nr. 16 vom 23.08.2000 veröffentlicht wurde.

Die RegTP betont darin, dass "eine Nutzbarmachung oder Zuteilung von Frequenzen" für PLC-Anwendungen "aufgrund noch nicht verbindlicher Grenzwerte für die erzeugten Störfeldstärken zur Zeit nicht möglich" ist.

Die Behörde will zunächst einmal den Bedarf an PLC-Anwendungen ermitteln. Dazu hat sie eine Umfrage bei Herstellern und Betreibern von PLC-Systemen gestartet. Die RegTP möchte von den Herstellern und Betreibern detailliert wissen, wie deren geplante Powerline-Anwendungen aussehen.

Diese Umfrage endet am 2. Oktober 2000. Nach der Auswertung der Umfrage-Ergebnisse beabsichtigt die RegTP, auch die derzeitigen Nutzer von Funkanwendungen im Frequenzbereich 9 kHz bis 30 MHz (darunter fallen auch die CB-Funker) um Stellungnahmen zur Einführung von PLC zu bitten.

Die Mitteilung der Regulierungsbehörde, veröffentlicht im RegTP-Amtsblatt Nr. 16, hat folgenden Wortlaut:


Mitteilung Nr. 507/2000

Abfrage zu "Powerline Communications" (PLC)

In der jüngsten Vergangenheit wurden vermehrt Anfragen von Herstellern und Betreibern an die RegTP gerichtet, die sich mit der möglichen Nutzung von Teilbereichen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 30 MHz und der Zuteilung von Frequenzen für PLC-Systeme in ungeschirmten Leitern befassen.

Ob und inwieweit PLC-Systeme einem Funkdienst zugeordnet werden können, ist derzeit nicht geklärt. Daher sind diese Systeme auch nicht in den "Verwaltungsgrundsätzen Frequenznutzungen" der RegTP aufgeführt (Amtsblatt 23/99, Mitteilung 572, Seite 4123). Eine Nutzbarmachung oder Zuteilung von Frequenzen durch die RegTP ist aufgrund noch nicht verbindlicher Grenzwerte für die erzeugten Störfeldstärken zur Zeit nicht möglich. Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung gemäß § 45 TKG, die in der Nutzungsbestimmung 30 solche Grenzwerte für die Störfeldstärken von Frequenznutzungen in und laengs von Leitern vorsieht, ist bisher nicht in Kraft getreten.

Aufgrund dieser Anfragen sowie zur Ermittlung des Bedarfs im Bereich "Powerline Communications" sieht sich die RegTP veranlasst, der Öffentlichkeit und allen interessierten Kreisen Gelegenheit zu geben, sich weitgehend zu ihren Vorstellungen bezüglich PLC-Systemen zu äußern.

Diese Abfrage soll der RegTP u.a. Informationen über alle wichtigen Planungsparameter und insbesondere über die erforderlichen Frequenzbandbreiten liefern. Sie soll helfen, Mittel und Wege zur Realisierung von PLC-Systemen zu finden.

Im Rahmen dieser Abfrage werden daher Hersteller und Betreiber von Systemen für "Powerline Communications" gebeten, ihre Vorstellungen über bzw. ihren Bedarf an solchen Systemen der RegTP formlos (in deutscher Sprache) mitzuteilen. Dabei sollten zumindest die folgenden Angaben enthalten sein:

- Einsatzgebiete (lokal, regional oder bundesweit);
- Anwendungszwecke (z.B. firmeninterne Zwecke, Dienstleistung für Dritte);
- Einzelfrequenzen, Frequenzteilbereiche bzw. -bandbreiten;
- Sendeleistungen bzw. Pegel auf den Leitern;
- Modulations-, Übertragungs-, Kanalzugriffs- und Kanalkodierungsverfahren;
- Art und Aufbau der Leiter und deren Verlegung;
- Störstrahlungswerte unter Volllast (Hauptverkehrsstunde) in Entfernungen von 3 m, 10 m, 50 m, 100 m, 200 m, 500 m und 1000 m als Funktion der Frequenz;
- Beschreibung der vorgesehenen technischen Möglichkeiten, um Gleichfrequenzeinstrahlungen der PLC-Systeme in die Empfänger des Amateurfunks, der kommerziellen Funkanwendungen im Langwellenbereich, der Funkanlagen geringer Leistung (SRD) im Lang- und Kurzwellenbereich, des Rundfunks im Lang-, Mittel- und Kurzwellenbereich und der zivilen und militärischen Funkanwendungen im Kurzwellenbereich zu minimieren;
- zeitweiser oder dauerhafter Betrieb;
- Stand der bisherigen Entwicklungen;
- erwartete Teilnehmerzahlen, Einsatzzeitpunkt und dgl.

Entsprechende Informationen werden bis zum 2.10.00 schriftlich erbeten. Als Anschrift gilt:

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Referat 125
Postfach 80 01
53105 Bonn

Telefax: 02 28/14-61 25.

Es ist beabsichtigt, nach Auswertung der Ergebnisse dieser Abfrage in einer weiteren Amtsblattmitteilung die derzeitigen Nutzer von Funkanwendungen im Frequenzbereich von 9 kHz bis 30 MHz um Stellungnahmen zur Einführung von PLC-Systemen aus ihrer Sicht zu bitten (vgl. auch Paragraph 46 Abs. 3 TKG).

125a B 5319/PLC

- wolf -

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