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30.09.2009

Gesetz zur Änderung des Vereinsrechts in Kraft getreten

Am 30. September 2009 ist das "Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen" in Kraft getreten.

Das Gesetz schafft in erster Linie einen Rechtsrahmen dafür, dass Vereine künftig Anmeldungen und Eintragungen im Vereinsregister auch in "elektronischer" Form vornehmen können.

Außerdem wurden einige vereinsrechtliche Bestimmungen im BGB geändert bzw. an die bestehende Rechtsprechung angepasst. So wurde z.B. durch Änderungen der Paragrafen 32, 33 und 41 geregelt, dass bei Abstimmungen in Mitgliederversammlungen die Zahl der "abgegebenen Stimmen" maßgeblich ist und nicht die Zahl der "erschienenen Mitglieder", wie es im bisherigen Gesetzestext hieß. Damit soll verhindert werden, dass Stimmenthaltungen als Nein-Stimmen gewertet werden.

Weitere Änderungen beziehen sich auf Vertretungsregelungen für Vereinsvorstände, die aus mehreren Personen bestehen, auf ausländische Vereine und auf Regelungen zur Insolvenz und zur Liquidation von Vereinen.

Durch eine Änderung der Zivilprozessordnung wurde festgelegt, dass auch nicht eingetragene Vereine in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten als Kläger auftreten können. Damit folgt der Gesetzgeber der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der bereits im Juli 2007 geurteilt hatte, dass ein nicht eingetragener Verein klagebefugt ist.

Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 63 vom 29.09.2009 veröffentlicht und kann im Internet auf der Homepage des "Bundesanzeiger-Verlages" unter http://tinyurl.com/o66w84 abgerufen werden.

- wolf -

 

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