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Hobbyfunk-News


30. 11. 2006

BNetzA will Grundsatzentscheidung zur AFu-Störfallbearbeitung

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) strebt offenbar eine verwaltungsgerichtliche Grundsatzentscheidung an, aus der hervorgeht, nach welchen Kriterien Störfälle im Zusammenhang mit Amateurfunkstellen bearbeitet werden müssen.

Anfang November hatte das Verwaltungsgericht Köln einen Rechtsstreit zwischen einem Funkamateur und der Bundesnetzagentur behandelt. Die Bundesnetzagentur hatte dem Funkamateur eine Betriebseinschränkung auferlegt, weil er angeblich den Satelliten-Empfang seines Nachbarn gestört hatte (das Funkmagazin berichtete). Das Verfahren wurde zunächst durch Vergleich beendet.

Diesen Vergleich hat die BNetzA hat nun fristgerecht widerrufen. Sie schlägt jetzt vor, im Verfahren "aufgetretene Zweifelsfragen" durch ein Sachverständigen-Gutachten klären zu lassen. In der Begründung der Behörde heißt es außerdem (Zitat):

"Die Beklagte (die BNetzA -Red.) ist nach wie vor der Auffassung, dass die durchgeführten Messungen korrekt und in der tatsächlichen Ausführung nicht zu beanstanden sind.

Die gerichtliche Klärung dieser Fragen hat für die Beklagte grundsätzliche Bedeutung. Denn die zu klärenden tatsächlichen Fragen und Rechtsfragen sind für die aktuelle aber auch künftige Arbeit der Beklagten in diesem Bereich von zentraler Bedeutung und werden in nahezu jedem Verfahren mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand thematisiert." (Ende des Zitats)

Die BNetzA schlägt vor, das Verfahren wieder an die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln zu übertragen.

Der "Referent EMV" im DARC, Ulfried Ueberschar, vertritt in einem Statement die Auffassung, dass damit der "folgenträchtigste Gerichtsprozess gegen den bestimmungsgemäßen Sendebetrieb der deutschen Amateurfunkstellen" bevorstehe. Ueberschar sein Statement sowie ein Anschreiben des Verwaltungsgerichts Köln und das Widerrufs-Schreiben der BNetzA in einer Rundmail verbreitet - letztere ohne Zustimmung von Prozessbeteiligten. Die Dokumente sind - nachträglich anonymisiert - im Internet unter http://tinyurl.com/y94bb4 und http://tinyurl.com/t2vse abrufbar.

- wolf -

 

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