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Antennen: "10-Watt-Regelung" drastisch verschärft

Das BMPT hat in seinem Amtsblatt Nr. 37 vom 17.12.97 eine Verfügung bekanntgegeben, die den Schutz von Personen im Bereich von Sendeanlagen gewährleisten soll.

Betroffen sind alle ortsfesten Sendeanlagen, die eine effektive Strahlungsleistung von 10 Watt (EIRP) und mehr aufweisen. Solche Strahlungsleistungen können auch von CB-Funk-Anlagen erreicht werden, wenn diese an Antennen mit einem Gewinn von mehr als ca. 4 dB(i) betrieben werden.

Solche Anlagen dürfen nicht ohne sogenannte "Standortbescheinigung" betrieben werden. Diese Bescheinigungen werden von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ausgestellt. In der Standortbescheinigung ist ein Sicherheitsabstand angegeben. Diesen Abstand müssen Personen rund um die Antenne der Funkanlage einhalten, damit sie durch elektromagnetische Felder nicht geschädigt werden.

Dieses Verfahren gibt es im Grunde schon seit 1992. Neu ist, daß jetzt zur Ermittlung des Sicherheitsabstands die wesentlich schärferen Grenzwerte für Herzschrittmacherträger herangezogen werden. So ergibt sich z.B. für eine CB-Funkanlage mit 10 Watt (EIRP) effekt. Ausgangsleistung nach der bisherigen Berechnung ein Sicherheitsabstand von 63 Zentimetern(!). Nach der neuen Berechnungsgrundlage beträgt der Sicherheitsabstand bei derselben Funkanlage 4,80 Meter(!).

Der Deutsche Amateur-Radio-Club (DARC) ist der Auffassung, daß die Anwendung der Herzschrittmacher-Grenzwerte durch die Behörde unzulässig ist. Er will rechtlich dagegen vorgehen und hat bereits Musterprozesse angekündigt.

- wolf -

(Anmerkung: 10 Watt [EIRP] effektive Strahlungsleistung werden zum Beispiel erreicht, wenn an einem herkömmlichen CB-Funkgerät mit einer Ausgangsleistung von 4 Watt und einem Antennenkabel mit einer Dämpfung von 1 Dezibel eine Antenne mit einem Gewinn von 5 dBi betrieben wird.)

 

(C) FM-FUNKMAGAZIN - Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in CB-Clubzeitungen und CB-Rundsprüchen weiterverbreitet werden.

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