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BAPT filzt verstärkt Scanner-Besitzer und CB-Funker

Das BAPT hat in den letzten Wochen und Monaten verstärkt Hausdurchsuchungen bei Scanner-Besitzern, CB-Funkern und Funkamateuren durchgeführt. Dies berichtet die Zeitschrift "Funk-Telegramm".

Bei diesen Aktionen wurden mehrere Scanner sichergestellt, mit denen sich Sicherheitsfunkdienste im 4-Meter-Band abhören lassen. Bemerkenswert ist, daß den Behörden offenbar der bloße (legale) Besitz der Geräte genügte, um deren Sicherstellung anzuordnen.

Daneben sollen bei CB-Funkern auch gezielt QSL-Karten sichergestellt worden sein. Die Eintragungen in diesen Karten wurden durch die Behörde offenbar gezielt ausgewertet. Wenn sich darin Hinweise auf die Benutzung unerlaubter Geräte fanden, dann leitete das BAPT Verfahren gegen die Besitzer der Karten ein. Außerdem versuchte die Behörde in solchen Fällen, auch die Absender der Karten ausfindig zu machen und gegen diese ebenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Rechtmäßigkeit solcher Aktionen ist äußerst zweifelhaft. Der Besitz von Scannern ist in Deutschland nicht verboten. Auch eine Auswertung von Eintragungen auf QSL-Karten mit dem Ziel, damit "Schwarzfunkern" auf die Spur zu kommen, ist juristisch wenig sinnvoll. Solche Eintragungen können beliebig vorgenommen werden und haben kaum einen Beweiswert.

- wolf -

 

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