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Die RegTP bittet zur Kasse: Funk-Beiträge für vier Jahre rückwirkend

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) beginnt Anfang Mai 2003 damit, die Bescheide für Funk-Gebühren und -Beiträge zu versenden. Dies hat die Behörde am 23.04.2003 in einer Pressemitteilung bekanntgegeben.

Die Erhebung der Gebühren und Beiträge erfolgt rückwirkend für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002. Diese ungewöhnliche Maßnahme erklärt die Behörde damit, dass aufgrund gerichtlicher Entscheidungen erst die Rechtsgrundlagen (Beitragsverordnungen) für die Beitragserhebung geändert werden mussten.

Betroffen sind unter anderem alle CB-Funker, die über eine Einzelfrequenzzuteilung verfügen (d.h. die ihre Geräte "angemeldet" haben) sowie alle Funkamateure. Die Frequenznutzungsbeiträge betrugen für den CB-Funk im Jahre 1999 54 DM, im Jahre 2000 35 DM, im Jahre 2001 27 DM und im Jahre 2002 16 EUR (Amateurfunk: 18 DM/14 DM/12 DM/4 EUR). Hinzu kommen EMV-Beiträge für die Jahre 1999, 2000, 2001 und 2002 in Höhe von jeweils 4,01 EUR/Jahr (CB-Funk) bzw. 20,84 EUR/Jahr (Amateurfunk).

Die RegTP hat zu dieser Aktion ein Merkblatt mit dem Titel "Informationen für Gebühren- und Beitragszahler" verfasst, das im Internet unter www.regtp.de/imperia/md/content/aktuelles/info_beitragszahler.pdf als PDF-File heruntergeladen werden kann.

Gegen einen Gebühren- bzw. Beitragsbescheid kann der Empfänger innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich Widerspruch bei der zuständigen RegTP-Außenstelle einlegen. Ein solcher Widerspruch entbindet jedoch grundsätzlich nicht von der Zahlungspflicht.

- wolf -

Anmerkung der FM-Redaktion: Wir empfehlen grundsätzlich, vor der Einlegung von Rechtsmitteln einen Fachanwalt für Telekommunikationsrecht oder eine sonstige fachkundige Person zu konsultieren.

Zur aktuellen Situation siehe auch unseren Beitrag "RegTP verschickt Beitragsbescheide...".

 

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